ja, da kannst du kürzen

weil sie einfach vereinbarte Leistungen nicht erbracht haben

um den wert der Leistung kürzen

fürs verspäten jetzt nicht, aber die Käseplatte abrechnene, das Bier geringer bewerten

täte ich schon, stehst auch gut da rechtlich, wenn du eine Käseplatte und Fassbier geordert und vereinbart hattest, ist es eine schlechtleistung von ihnen

dafür gibt es nicht volles Geld

um wieviel, musst du gucken, die wertdifferenz halt

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