Frage
ja, da kannst du kürzen
weil sie einfach vereinbarte Leistungen nicht erbracht haben
um den wert der Leistung kürzen
fürs verspäten jetzt nicht, aber die Käseplatte abrechnene, das Bier geringer bewerten
täte ich schon, stehst auch gut da rechtlich, wenn du eine Käseplatte und Fassbier geordert und vereinbart hattest, ist es eine schlechtleistung von ihnen
dafür gibt es nicht volles Geld
um wieviel, musst du gucken, die wertdifferenz halt