Wenn kein Schaden an Körper oder Sachen vorliegt, liegt auch kein Unfall vor. Natürlich könnte der Radler Anzeige erstatten, wenn er einen Schaden hätte. Er kann zum Beispiel erst später Schmerzen bekommen, bspw. durch eine leichte Verletzung. Dann bräuchte er noch die Angaben über den anderen Beteiligten. Hat er die? Hast Du sie? Wenn nichts passiert ist, weswegen sollte er Dich anzeigen? imho
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Es handelt sich tatbestandsmäig um Hausfriedensbruch. Du könntest eine Anzeige erstatten. Die Polizei würde zunächst versuchen, den Fahrzeughalter vernehmen. Entweder als Tatverdächtigen oder Zeugen. Was da herauskommt? .. Du kannst aber auch eine stabilere Sperre (Schranke, Schloß an die Kette, etc.) errichten. Das sschreckt noch eher ab und Du könntest die Kosten für eine Beschädigung vom Verursacher eintreiben. imho