Hallo, leider kenne ich dieses Bild und den Künstler nicht, aber verkaufe es nicht voreilig und erkundige dich bei mehreren Profis. Es wird viele geben die Dich überreden wollen es günstig zu verkaufen und dann machen sie selber den Reibach. Gebe den Namen doch einmal bei Google ein. Ich habe eben über Google diesen Absatz gefunden der bei Wikipedia stand:

Zur Eröffnung des Museums wurde 1998 eine Ausstellung mit Ölbildern des Kunsterziehers und Malers Johann Brand aus Osnabrück gezeigt. Er hatte 1955 bei Familie Averbeck gewohnt und in dieser Zeit eine Reihe von Bildern des Hofs und seiner Gebäude angefertigt.

Schau mal bei Wikipedia.de rein und gebe "Averbecks Speicher" ein. (Wikipedia ist eine freie Enzyklopädie)

Also, nicht verkaufen, denn es scheint doch wenigstens ein bekannter Maler zu sein und ist vieleicht etwas Wert.

Ich hoffe ich konnte Dir etwas helfen.

Gruß Dopamin

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Hallo, ich habe mir erst vor kurzem selber eine Breitling for Bentley gekauft und ich kann aus Erfahrung sagen, das die Antwort von Saarland60, 100Prozentig richtig ist. Dazu sei noch erwähnt, das bis zu 6 Monaten die Beweislast beim Verkäufer steht, was heisst, das der Verkäufer DIR beweisen muss das Du die Uhr durch unachtsamkeit oder unsachgemässe Behandlung beschädigt hast. Was dem Verkäufer sehr schwer fallen wird. Nach 6 Monaten bis zum 24 Monat wird die Beweislast umgekehrt (im Beamtendeutsch auch umkehrlast genannt), dann musst DU dem Verkäufer beweisen das die Uhr schon bei dem Händler kaputt war bzw. einen schaden hatte, der erst jetzt zum Vorschein kam. Das allerdings wird Dir nicht gelingen. Bevor sich jetzt alle aufregen, weil sie denken dass das nicht stimmen kann sei gesagt, das sie bitte erst einmal im Gesetzbuch nachlesen sollen und-, das 99 Prozent aller Verkäufer nur aus Kulanz eine Ware umtauschen damit der Kunde zufrieden ist und weil es die Konkurrenz auch macht, um ihre Kunden zu halten. Deswegen haben alle anderen Verkäufer mitgezogen. Ein weiterer Grund ist, das es sich im Deutschen Volk so eingeprägt hat, das man 24 Monate eine Garantie hat , bei der der Verkäufer die Beweislast hat, das viele Veräufer keine Lust haben mit den Käufern rumzudiskutieren und die Ware umtauschen. MfG.

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