Bei einer Rentenversicherung gibt es keine Gesundheitsfragen auch nicht beim wiederaufleben dieser, es sei denn es war ein Risikobaustein, wie z.B. Unfalltod oder Tod oder BUZ mitversichert, ansonsten ist eine Rentenversicherung grundsätzlich ohne Gesundheitsfragen, da das Risiko für den Versicherer begrenzt ist, da die Leistung des Versicherers erst mit Beginn der Rentenzahlung in Kraft tritt, da vorher die eingezahlten Beiträge plus Überschußbeteiligung ausbezahlt werden. Ulf H. Werner drfipa@aol.com

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Ein Bausparvertrag "lohnt" sich immer nur dann, wenn man eben bauen will, in einen Immobilien oder Wohnungskauf oder "wohnungswirtschaftlich" investieren will...... da solet man doch sehr nüpchtern mit sich selbst umgehen und nicht anderweitig etwas erzählen lassen!!

Uf H. Werner -Allfinanzconsulting und - vermittlung-

21220 Seevetal

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