Wir ärgern uns am meisten, dass wir die Zählerstände nicht haben unterschreiben lassen.
Dennoch sind die durchaus verständliche und berechtigten Aussagen wie
"nächstes mal notieren und unterschreiben lassen" oder "das war unvernünftig"
nicht umbedingt auch gleichzeitig mit der Rechtslage gleich. Das würde ja bedeuten, dass wenn man die Zählerstände nicht notiert, der Vermieter einen x-beliebigen Wert angeben darf/kann z.B: Anfangsstand 5.000 statt 20.000. Er muss doch von einer Firma Ende Februar die Zähler abgelesen haben lassen, wenn er in der Abrechung Zählerabstand ab 1.3.10 angibt.