Nach dem "Jedermannsrecht", darfst du eine Person so lange 'festhalten', bis seine Personalien geklärt sind ODER die Polizei anwesend ist.
Ob der Einsatz vom Gewalt dabei erlaubt ist, hängt von der schwere der Straftat ab & ist Ermessenssache (des Richters).
Davon abgesehen hast du auf deinem Grundstück das Hausrest - und den darfst du jederzeit am Zutritt zu deinem Grundstück hindern.