Soweit noch aktuell: auch wenn solche Exposès letztlich sehr unterschiedlich lang sein können; grundsätzlich solltest du skizzieren warum dieses Stück auf die Bühne kommen soll; Relevanz (für dich oder die ZuschauerInnen); was willst du vom Stück besonders aufgreifen?, Schwerpunkte?, welche Schauspieler mit welchen Qualitäten stellst du dir vor?, welche Stimmung auf der Bühne schwebt dir vor?, grundsätzliche Bühnenbildideen, was willst du verändern bzw. gegenüber dem Originalwerk verändern weglassen? usw.

Viel Spass.

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Schaue dir an was sind die Konflikte der Figuren, wie handeln sie, wie gehen sie mit ihren Konflikten um. Beschreibt der autor gesellschaftliche politische Themen oder geht es eher biedermeierisch im Privaten zu. Anhand deser Konstellation frage dich was dir der Autor zeigen wollte. Was ist ihm wichtig. Welche textlichen Mittel benutzt er dazu. Wie reagierst du als Leserin darauf. Drösel das richtig auf, dann wird das etwas. Ein Tipp: referiere nur über ein Buch das dir auch wirklich gefallen hat oder worüber du dich furchtbar aufgeregt hast, also eins, dass dich nicht kalt gelassen hat. Viel Glück.

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Soweit es sich um eine ununterbrochene Aufzählung handelt, die letztlich eins zu eins zitiert wird, gibst du die Quelle einmal am letzten Wort an. Handelt es sich bei der Aufzählung jedoch z.B. um ein Zitat und eine weitere textliche Veränderung deinerseits, muss du sowohl an dem einen Zitat eine Fußnote machen und eine Weitere an dem anderen veränderten Wort. Zitierst du in deinemTtext zwar ununterbrochen die gleiche Quelle, aber von verschiedenen Seiten, dann kommt die Fußnote trotzdem nur an das Endwort ran, dann aber unter Umständen mit z.B. Autor/Werk/Seite f./ff. oder 123, 333(Seitenzahlenbeispiel)

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Die Frage ist im Prinzig falsch gestellt. Es kommt auf den Einzelfall an. Grundsätzlich gilt immer das was im Arbeitsvertrag drin steht, es sei denn, es verstößt gegen ein Gesetz. Das Bundesarbeitsgesetz lässt Wochenendarbeitszeit in einem bestimmten Rahmen aber ausdrücklich zu. In diesem Rahmen kann also jeder Arbeitgeber schalten und walten wie er will. Auch das Arbeitszeitgesetz steckt einen nur ungefähren Rahmen bzgl. Wochenarbeitszeiten. Sie dürfen in Ausnahmen bis zu 48 oder ich glaube sogar 52 Wochenstunden betragen. Die Regelarbeitszeit in Deutschland beträgt jedoch im absolut überwiegenden Teil 40-42 Wochenstunden. Aber auch das ist wieder im Arbeitsvertrag geregetl. Du kommst also nicht drumherum, bei jedem Arbeitsgeber einzeln nachzufragen Sehr oft steht es aber in der Stellenbeschreibung explizit drin.

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Du solltest dich nicht verrückt machen, aber sei auch darauf vorbereitet, dass dein zukünftiger Arbeitgeber nach den Gründen für die schlechte Note fragt. Die Antwort "ich weiß auch nicht" kommt dabei allerdings nicht besonders tiefgründig und erkenntnisfähig rüber. Du solltest dir zumindest eine Meinung zum Thema "Schulspport und Ich" bis dahin gebildet haben..

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