UI so viele Antworten. dankeschön erst einmal.
Das in einem Kaufvertrag kein zukünftiges Verhalten bescheinigt werden kann ist mir klar. Aufgrund von konkreten Nachfragen wurde immer mitgeteilt, dass der Mieter zu einer Zahlung von XXX Euro Kaltmiete verpflichtet ist und diese auch bisher ordnungsgemäß gezahlt hat. Und das ist im Kaufvertrag eingebunden. Zudem ist auch noch eingebunden, dass nach Erhalt des Kaufpreises die Kaution vollständig an den Käufer auszuhändigen ist.
Der Kaufvertrag wurde Ende Nov. von allen Beteiligten unterschrieben. Der wirtschaftliche Übergang (heißt glaube ich so) erfolgte zum 6.2.2013. Jetzt sind mir Unterlagen vom Verkäufer zugesendet worden, in dem er sagt, er würde die Kaution nicht an mich aushändigen wird, da erhebliche Mietrückstände bestehen. Er dokumentiert dies auch mit mehreren Schreiben an den Mieter, z.B. mit Datum von Juni 2012.
Als der Mietvertrag im Nov. unterschrieben wurde, bestand das Problem also nachweislich schon länger. Und die Kautionsauszahlung zu verweigern, drüfte aufgrund der Angaben im kaufvertrag auch nicht möglich sein.
Der Mieter selbst gibt auch schriftlich zu, dass die Vermietungsgeschichte stiefkindlich von ihm behandelt wurde.
Aber es kann ja jetzt nicht angehen, dass er falsche Angaben macht, nur um schnell die Wohnung loszuwerden und nix mehr damit zu tun zu haben.
Das hier keine Rechtsberatung erfolgen kann, ist mir völlig klar. Ich persönlich möchte einfach nur verschiedene Meinungen hören. Ein Rechtsanwalt wird natürlich eingeschaltet.
Ich möchte einfach nur möglichst ohne massive finanzielle Verluste aus der Geschichte heraus kommen. Am liebsten wäre mir, wenn ich die jetzt entstehenden Kosten, z.B. Räumungsklage, vom Vermieter ersetzt bekomme.
Wenn es garnicht anders machbar ist, würde ich den Kaufvertrag für nichtig erklären lassen, einschl. der Kostenübernahme für die bisher gezahlten Nebenkosten wie Maklerprovision, Erwerbsgrundsteuer usw.
Der Mieter hat übrigens für März bis jetzt noch keine Miete gezahlt. Wir hatten ihm erlaubt, die Miete zum 15.3. zu überweisen, da laut seiner Aussage angeblich eine Absprache zwischen vorherigem Besitzer und Mieter dazu bestand.
Wir haben jetzt den 22.3. -> bisher keine Miete eingegangen und nun werde ich da mal nachhaken, heute tel. und dann auch schriftlich.