Ist es erlaubt, jemanden mit der Wahrheit bloßzustellen?
Wenn ich etwas über jemanden weiß und dieses Wissen durch Weitersagen erworben habe (die betroffene Person hat etwas einer anderen Person anvertraut und ich habe es wiederum über diese erfahren), darf ich dieses Wissen dann in Gegenwart der betroffenen Person in der Öffentlichkeit kundgeben? Gesetzt, dass ich auch nicht an etwaige Schweigepflichten gebunden bin.
Es handelt sich um intimes Wissen (die betroffene Person hat sich sterilisieren lassen). Der moralische Aspekt außer Acht gelassen, geht nur darum, ob das erlaubt ist oder gegen das Persönlichkeitsrecht o.Ä. verstößt.