Ganz einfach : http://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_des_Kosovo#Mittelalter :)

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hallo,

mir sind ADHS / ADS Kinder gut bekannt & dies kann auch bis ins Erwachsene weiter gehen wen es unbehandelt wird.

Manche weisen zwar auch daraufhin jedoch sind es nur ähnliche Symptome & leiden tatsächlich unter anderen Psychischen problemen. Das ebenfalls behandelt werden muss.

ADHS /ADS Kinder oder Erwachsene haben es recht schwer, da diese Dinge tun die sie nicht tu wollen & meist nur in der Lage sind körperliche aktivitäten durchzuführen wen dies fehlt, fehlt auch die konzentration obwohl diese recht intelligent sind.

Dies wird Medikamentös behandelt erst dan ist man in der Lage sich zu konzentrieren etc...

Ich würde dir wirkich gerne raten dich einfach mal testen zu lassen jedoch nicht bei deinem Arzt sondern in eine Klinik vorsprechen und dennen deine Situation schildern.

Alles weitere wird dir erklärt...

Ich wünsche dir das es klappt damit du in Zukunft ein normales Leben führen kannst.

Lg Dee-Vee

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hi,

es sind die Menschen, Ihrer Intelligenz ist die grösste Waffe dieser Erde.

Da dies in die falsche Richtung (verantwortungslos), aus falschen Gründen (Machtgier) gelenkt/erforscht und die Tat umgesetzt wird.

Waffen handeln nicht von allein. Sie werden erfunden / gebaut und wen nötig ( in der Ihren Augen) benuzt.

Meines erachtens die Benutzung von biologische und ja auch Atome.

Lg Dee-Vee

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hi,

im Groben & Ganzem

selbstunsichere & oder selbstunbewusste Menschen werden erzogen von Familie & verstäkrt durch Umfeld etc...

meist hervorgerufen von Familienverhältnise die den Schein leben & nicht das sein. "verwirrungen" Die meist betroffenden sind demnach auch Einzelkinder die keine Geschwister haben die das mit Ihnen teilen können & somit ein Gefühl des allein und anders sein hervorgehoben wird.

Kinder haben von klein auf ein gutes Gespühr die Wahrheit zu bemerken, Sie spüren wen etwas nicht in Ordung ist. Sie werden demnach Ihr Verhalten ändern weil sie die Wahrheit nicht äussern können & werden meist wegen fehl Verhalten bestraft. das erzeugt ein unsicheres Gefühl das man "falsch" reagiert hat und nicht fähig ist dinge zun äussern. Was jedoch eher das falsche Handeln der Erwachsenen ist, nicht der Kinder.

Zum anderen inkonsequente Erziehung machen Kinder unsicher weil sie Ihre Grenzen nicht kennen, Recht & Unrecht nicht unterscheiden können & dies auch so nicht erlernen, dem zu Folge stets Fehler machen für die Sie bestraft werden. Demnach auch Kinder die keine eigenständige Aufgaben bekommen bzw machen dürfen die Sie zu erledigen haben, weil alles für diese gemacht wird.

Missbrauchte Kinder wachsen ebenfalls unsicher auf & haben ein geringes Selbstwertgefühl. Der grund dafür... dürfte klar sein da dies nicht öffentlich/normal passiert sondern heimlich & der Täter mit ihnen umgeht als wäre es nie passiert.

auch hier sind auffällige Verhalten sichtbar was übersehen wird oder Fehlverhalten das bestraft wird.

Zum anderen auch in Familien wo nicht gern über Probleme geredet wird.

man könnte denke ich noch viele Beispiele nennen... hoffe jedoch dass das Eine oder Andere deiner erwünchten Antwort was näher kam.

Lg Dee-Vee

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Hallo,

ich würde ebenfalls einen Arzt empfehlen... wo deine Wahrnehmemung unter die Lupe genommen wird.

a) Augenarzt.. um sicher zu gehen das diese voll funktionstüchtig sind. b) Blutwerte im Labor testen lassen um sicher zu gehen das diese keine Mängel aufweisen. c) EEG durchführen lassen damit wird getestet wie du auf Schlafentzug reagierst sowie veränderungen deine Wahrnehmung ( Hirnströme) und um Epilepsie ausschließen zu können. d)MRT ( Magnetresonanztomografie ) wird in jeder Hinsicht dein Gehirn sichtbar (aufgenommen) und nach auffälligkeiten gesucht.

Wen das alles keine Auffälligkeiten aufweisen sollte, bist du Physisch in Ordnung, demnach wird dir Therapie angeboten evt. auch Medikamentös.

Wen es physische Probleme sind, kann man diese auch beheben...

Auf jedenfall muss du dich darum kümmern.

LG & alles Gute , Dee-Vee

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Hi,

das es schon immer Naturkatstophen gab keine Frage.. nur nicht durch Menschentat, sondern Mutter Natur weiß wan es erforderlich ist für veränderungen....

ja ich denke auch, das = Gewicht der Natur ist erheblich gestört... & denke schon das dieses sich das verschlimmern wird.

ich bin mir zu 70% sicher dass das auch nicht mehr korrigierbar sein wird.

Da niemand die Weiterentwicklung zu gunsten des Menschen verhindern wird & kann, nur leider passiert dies ohne Rücksicht auf Natur & Leben der Mitbewohner.

Die Menschen wollen zuviel kontrollieren & bemächtigen, dies wird uns zum Verhängnis werden wen wir das nicht schnellstmöglich ändern.

& wen das Ende nicht auf Erden passiert wird es ausserhalb kommen. Alles zu seiner Zeit.

LG Dee-Vee

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wunschdenken

Dinge die man nicht VERGESSEN kann ( was von tiefsinnigem die Rede ist & dadurch erst nicht vergessen werden können ) kann man auch nicht WIRLICH verzeihen, den man kann dies auch nicht vergessen.

Kleinigkeiten (unbedeutende) ist = vergessen & verziehen & nicht der Rede Wert, in jedem.

Daher bin im Glauben & denke das verzeihen ein Wunschdenken ist.

Was man nie / nicht vergessen kann ( Last mit sich trägt & gebeugt durch Leben geht ) kann man auch nicht verzeihen.

Erst wen das mitgetragen, die last enfernt wird, wieder Aufrecht gehen kann ( für den Fall das man sich kein Bruch geholt hat), ist es möglich zu vergeben & zu vergessen.

Lg Dee-Vee

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ja es gibt Umgangsrechte... die geltend für Kinder sind.

schau mal hier...

http://www.pappa.com/

Für viele Betroffen ein wahres Wortungetüm ist das Umgangsrecht für Väter. Hierrunter versteht man ganz allgemein ein Recht, mit dem eigenen Nachwuchs "umzugehen", es also zu besuchen oder mit ihm gemeinsame Freizeit zu verbringen. Wie der Name bereits verrät, ist das Umgangsrecht dabei nicht mir dem Sorgerecht oder auch dem Aufenthaltbestimmungsrecht gleichzusetzen: Es steht vielmehr gewissermaßen hinten an und ist ein eingeräumtes Recht für Väter, die juristisch betrachtet kein Sorgerecht für die Erziehung des gemeinsamen Kindes oder der gemeinsamen Kinder haben. Dies kann in ganz unterschiedlichen Situationen der Fall sein: In der Regel wird das Umgangsrecht überall dort nötig, wo die Mutter das alleinige Sorgerecht innehat. Dies kann zu ganz verschiedenen Zeiten der Fall sein:

Zum Einen haben nichtverheiratete Väter grundsätzlich ein Umgangsrecht. Ein Anrecht auf die gemeinsame Elterliche Sorge, also das umgangssprachliche Sorgerecht, haben sie vor Gericht aber nicht - insbesondere nach der Trennung von der Mutter kann dies zum Problem werden. Sinnvoll ist es deshalb, bereits nach der Geburt das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen. Voraussetzung hierfür ist natürlich die Einwilligung der unverheirateten Mutter, die vom Gesetzgeber das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekommt. In einer Erklärung beim Jugendamt kann sie auf dieses verzichten und dem Vater das gemeinsame Sorgerecht anbieten, welches dieser dann annehmen muss. Wird dieser formale Akt nicht durchgeführt, bleibt dem Vater das oben genannte Umgangsrecht.

Eine andere Situation, in denen ein Umgangsrecht gewährt werden kann, ist das alleinige Sorgerecht nach einer Scheidung. Während der Ehe unterliegt die Elterliche Sorge sowohl Vater als auch Mutter. Während des Scheidungsprozesses kann es jedoch sein, dass die Mutter ihren Anspruch auf alleiniges Sorgerecht vor Gericht geltend macht und diesem auch stattgegeben wird. Dann behält der Vater in den allermeisten Fällen, also bei Ausschließung von Kindeswohlgefährdung, ein Umgangsrecht. Somit ist er zwar nicht entscheidungsberechtigt in vielen Fragen der Kindeserziehung, kann aber wohl seinen Anspruch auf Besuche, gemeinsame Unternehmungen und Urlaube geltend machen.

Betroffene Väter, die ihr Umgangsrecht notfalls vor Gericht erstreiten möchten, sollten sich fachlich professionellen Rat holen. In den allermeisten Fällen wünschen sich Kinder auch nach der Trennung von Mama und Papa den Kontakt zu Beiden - eine Bedürfnis, welches auch ein neuer Lebenspartner der Mutter selten ersetzen kann. Möglichkeiten, sich über juristische Chancen und Präzedenzfälle zu informieren, gibt es verschiedene: Ein eigener Rechtsanwalt kann zum Einen eine Rechtsberatung geben, die bei kleineren Anfragen sogar telefonisch oder per E-Mail (kostenpflichtig) möglich ist. Außerdem ist so eine juristisch einwandfreie Beurteilung der persönlichen Situation sowie der Aussichten auf Erfolg möglich. Für allgemeine Infos sowie Austausch mit anderen Betroffenen gibt es heute zahlreiche Verbände, die sich ganz auf die Interessenvertretung von Trennungs- und Scheidungsvätern spezialisiert haben. Oftmals können hier auch gute Ansprechpartner empfohlen werden, die in Sachen Umgangsrecht für Väter weiterhelfen. Wie und in welchem Umfang das Umgangsrecht greift, kann ebenfalls von Fall zu Fall verschieden sein.

LG Dee-Vee

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hey...

das deine Mutter dich bei jeder kleinigkeit anschreit könnte ...

nichts mit dir zu tun haben, vielleicht steht sie unter einem hohen Druck... das Sie es aber an Dir auslässt ist ein NO-GO !!!

du kannst erstmal versuchen ihr klar zu machen was sie da mit dir anstellt... richtig klar machen das sie dich verletzt...& sie dir Angst macht .... demnach sie vielleicht fragen ob du ihr bei was helfen kannst...

zu letzt ihr mitteilen das du schulisch genug probleme hast & sie eure situation nur verschlimmert...

wen das trotzdem so weiter geht ... Ist Lehrerin ( eine die dir vertraut ist bzw. du ihr traust)keine schlechte Idee... du kannst sie bitten mal mit deiner Mutter zu reden was nicht schlecht wäre zu dritt.

Jugendamt... nun ich denke das sollte als letzten in frage kommen da diese gerne fehler machen... würde ich erst von abraten.

Die situation ist nicht die schlimmste... jedoch sehr belastend.

Hoffe das eine oder andere aussage konnte dich weiter bringen...

Lg Dee-Vee

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das ist eine gute Frage :)

vergessen kann man nur im oberflächlichem Sinne Erfahrungen prägen & das wird nie anders sein.

Vergessen tun wie : sich ablenken ( nicht daran denken ) das ist die art des Vergessen`s im bewusstem Zustand.

Verzeihen kann jeder, nach einem ausführlichen Gespräch, aber vergessen wird man nie können.

Ausser man leidet an Gedächtnisschwund, jedoch die Emotionen werden sich statt dessen melden.

Lg Dee-Dee

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Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges Bundesversorgungsgesetz § 27e

Für die Empfänger einer Pflegezulage, Hirnbeschädigte und Beschädigte, deren Grad der Schädigungsfolgen allein wegen Tuberkulose oder Gesichtsentstellung wenigstens 50 beträgt, haben die Hauptfürsorgestellen die Leistungen der Kriegsopferfürsorge unter Beachtung einer wirksamen Sonderfürsorge zu erbringen.

sonst:

Vorzulegende Unterlagen: Bescheid über die Feststellung Sonderfürsorgeberechtigter nach § 27 e BVG.

a. blinde oder nicht vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 60% allein wegen der Sehbehinderung. Das RF-Merkzeichen ist zuerkannt.

Vorzulegende Unterlagen: Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen

b. hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist. Das RF-Merkzeichen ist zuerkannt.

Vorzulegende Unterlagen: Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen

behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80% beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können. Das RF-Merkzeichen ist zuerkannt.

Vorzulegende Unterlagen: Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen

Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs (§§ 61 bis 66 SGB XII) oder von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) oder von Pflegegeld nach den landesgesetzlichen Vorschriften.

Vorzulegende Unterlagen: Bewilligungsbescheid über den Bezug von Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII oder dem BVG oder von Pflegegeld nach den landesgesetzlichen Vorschriften

Empfänger von Pflegezulagen nach § 267 Abs. 1 des Lastenausgleichsgesetzes (LAG) oder Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit nach § 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c des Lastenausgleichsgesetzes (LAG) ein Freibetrag zuerkannt wird.

Vorzulegende Unterlagen: Bewilligungsbescheid über den Bezug von Leistungen oder Freibetrag nach § 267 LAG

vielleicht ist das eine oder andere dabei was dich weiter bringt..

Lg Dee-Vee

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Hi,

wo ein Wille ist, ist auch ein Weg jedoch der Mut dabei ist alles was zählt. :)

Nach 4 Jahren A-losigkeit allerdings einfacher gesagt als getan.

Ich würde dir ein kleinen Tipp geben das helfen könnte...

a) beschäftige dich privat mit deiner Berufung, frisch es auf... & aktualisiere den Berufs-Stand, das macht dich nach einer Zeit selbstsicher.

b) dich mit Bewerbungen für diese Art Beruf beschäftigen.

c) mach dir privat einen Plan wan & wie was erledigt werden muss.

Im Wochenplan aktivitäten für Sport mit einbeziehen, das verschafft dir: a) Energie, b) selbstsicheres gepflegtes Auftretten,

d) bereit auf Job-Suche zu gehen ...

e) Willkommen im Arbeitsleben ;)

also nur Mut & Enttschlossenheit.. für Veränderungen.

Ich drücke Dir Daumen, Lg Dee-Vee

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Hi

das ist gut möglich, ich wage sogar zu sagen höchst wahrscheinlich, den mit 16 bekommt man zum B-day eine Brustvergößern spendiert ... :)

Es ist out & sowas von unperfekt, wen man nicht den Medien entspricht. Daher auch die u.a hohe Quote der Oberweite.

Lg Dee-Vee

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hi,

Menschen- und Frauenrechtsorganisation weisen auf die Gewalt gegen Frauen hin. Dabei richten sie ihren Blick auch auf Europa In Frankreich wird jeden vierten Tag eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner umgebracht. In Spanien hat sich die Zahl 2005 leicht gesenkt, während die Zahl der Anzeigen wegen Misshandlungen weiter steigt. Sogar in der Schweiz wurden etwa 40 Frauen im vergangenen Jahr Opfer der so genannten "häuslichen Gewalt". Spitzenreiter ist wohl Russland.

Am 27. November 2006 wurde auf einer Konferenz des Europarats in Madrid die bisher grösste Kampagne gegen häusliche Gewalt eröffnet.

Spanien hat der Gewalt gegen Frauen den Kampf angesagt: Zwar starben 2009 immer noch 55 Frauen durch ihre Ehemänner oder Lebenspartner, doch bedeutete dies einen Rückgang von 27,6 Prozent im Vergleich zu 2008, die niedrigste Gewaltrate im familiären Umfeld seit 2003.

Sonst hier was zum lesen ...

http://www.ipersonic.de/blog_files/Gewalt-gegen-Frauen-Wer-hilft-wenn-die-Beziehung-eskaliert.html

Lg Dee-Vee

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Früher konnte man nur in weiß heiraten, wen man jungfräulich & und unberührt war.

Ich schätze mal Heut zu Tage spielt es keine Rolle mehr... man kann wunsch mässig zum Altar auch mit Kindern ...

Alles Liebe & Gute für die Zukunft.

Lg Dee-Vee

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hey...

ganz wichtig viel trinken.. sonst geht man das Risko ein, am Tropf hängen zu müssen.

demnach : leicht verdaulichen Kohlenhydraten (Zwieback, Salzstangen, Weißbrot o. Ä.)

aufjedenfall & ganz wichtig zum Arzt.

Lg Dee-Vee

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