Die Folge sind nicht Sanktionen. Du musst den Anteil dann zurück zahlen und zwar inkl. Miete und wenn du Pech hast auch die Krankenkassenbeiträge. 

Möglicherweise wird das ganze danach noch wegen Betrug an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Also nicht so eine gute Idee... 

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Es gibt im Internet ein Wohngeldrechner unter wohngeld.org

Aber da ihr drei Personen seid glaube ich auch dass du kein Wohngeld bekommen würdest sondern eher Arbeitslosengeld II. Man bekommt dann dort Leistungen wo sie höher sind. 

Aber du kannst ja auf der Seite mal deinen Wohngeld Anspruch ausrechnen und dann den beim jobcenter durch rechnen lassen. 

Da ich die Höhe deiner Miete nicht kenne wirds jetzt schwierig irgendwelche Zahlen zu nennen.. 

Gehe ich zum Beispiel von einer Gesamtmiete inkl Heizung von 600 Euro aus habt ihr einen Bedarf von geschätzt 1550 Euro. Minus Kindergeld  190 und anzurechnendes Einkommen ca. 200 und minus das anzurechnende elterngeld (der Teil aus erwerbseinkommen ist frei) kannst du dann ja ausrechnen was beim Jobcenter für ein Anspruch bestehen würde. Vergleichst das dann mit dem Ergebnis aus dem Wohngeldrechner und dann weißt du wo du den Antrag stellen musst. 

Wenn du wissen willst wie viel du verdienen musst um doch eher Wohngeld zu bekommen ist das natürlich eine sisyphusarbeit alles mögliche durch zu rechnen... 

Hoffe du kannst damit was anfangen 

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Du studierst und wohnst im Haushalt der Mutter. 

Du bist seit der Gesetzesänderung vom 01.08.16 nicht mehr ausgeschlossen und müsstest mit deiner Familie zusammen im Leistungsbezug stehen 

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Darlehen bei AlG 2 wegen Notlage?

Hallo zusammen,

vorweg einmal, bitte keine Kommentare wie selber Schuld, unnötig oder ähnliches.

Nun zu meiner Situation:

Ich habe letztes Jahr das abbezahlte Eigentumshaus von meiner Mutter übertragen bekommen. Kurz darauf musste ich mich krankheitsbedingt aus dem Handwerk zurückziehen und wurde arbeitslos. Mittlerweile, durch noch fehlende Wiedereingliederung in einen theoretischen Arbeitsbereich/ -markt, sitze ich nur mit nem Minijob in AlG 2. Kürzlich ging meine Gastherme kaputt, sprich keine Heizung und warm Wasser. Da bei "Hartz 4" die Kosten für Unterkunft und Heizung ja mit drin sind, bzw. das Jobcenter eig. zur "Beheizung" verpflichtet ist (oder nicht?!), müsste es doch möglich sein dort ein Darlehen oder ähnliches zu bekommen.

Bei Banken hörte ich, schon verständlich, immer trotz Eigentum, "Kein Einkommen, kein Kredit!" und ein Versicherungsfall ist es leider auch nicht.

Gastherme: Reparatur praktisch nicht möglich/ in höchstem Maße unwirtschaftlich

Neueinbau eines vergleichbaren Gerätes insgesamt mit Abnahme vom Schornsteinfeger zwischen 6.500€ und 7.500€.

Was die Kosten betrifft... Habe mich bei ortsansässigen Unternehmen und auch im Internet schlau gemacht. Will man keinen Hans Wurst aus Timbuktu, pendeln sich die Agebote in dem Bereich ein. (Eine Reparatur wäre nur ca. 1.000€ günstiger.)

Habe aktuell 1.500€ in Hinterhand. Halt für Notfälle nur diesmal leider nicht genug..

Die Ämter wollen natürlich Geld sparen und geben ungern Kostenzusagen und teilweise wird auch, ohne spezifische Anfrage mit Paragraphen und so, wenig Auskunft gegeben. Habe gefragt und natürlich: "Ähh, ne geht nicht!" wenn ihr versteht. (Spiegelt meine Erfahrung wieder.)

Also direkt gefragt:

  • Habt ihr vllt. ähnliche Erfahrungen gemacht?
  • Gibt es eine Zahl-/ Finanzierungspflicht für ein Darlehen oder so vom Jobcenter?
  • Und wenn ja, ganz wichtig, wie gehe ich dann vor? (Gesetz/ Paragraph/ zuständige Behörde, etc.?)
  • Gibt es sonst alternative Möglichkeiten? Die Zinsen werden höher sein als bei der Sparkasse, Postbank, etc. das ist klar, aber solang es keine 120% sind oder Moskau Inkasso wäre das ja auch noch "ok".
  • Wie sieht es bspw. mit my Kredit aus? http://www.my-kredit.com/kredite/hartz-4/

Will nicht unbedingt was geschenkt haben, doch es dürfte nachvollziehbar sein.

Ähnliche Fragen hier haben mich bislang nicht wirklich weiter gebracht, also habt vielen Dank fürs geduldige lesen und im voraus für Hilfe und Rat.

Gruß J1gsaw

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Hallo! 

Zunächst mal die Rechtsgrundlage : Paragraph 22 abs. 2 SGB II. 

Darin steht zusammengefasst, dass die Reparatur bezahlt werden muss sofern die Kosten angemessen sind. Sollten die Kosten die Angemessenheit übersteigen, so werden nur die angemessenen Kosten als Zuschuss übernommen und der Rest als Darlehen. Und zwar zinslos. 

Also unbedingt beantragen bevor du im Winter richtig frieren musst. Am besten du besorgst dir drei Kostenvoranschläge für Reparatur und Neuanschaffung. 

Zitat (Gesetz):  Als Bedarf für die Unterkunft werden auch unabweisbare Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur bei selbst bewohntem Wohneigentum im Sinne des § 12 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 anerkannt, soweit diese unter Berücksichtigung der im laufenden sowie den darauffolgenden elf Kalendermonaten anfallenden Aufwendungen insgesamt angemessen sind. Übersteigen unabweisbare Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur den Bedarf für die Unterkunft nach Satz 1, kann der kommunale Träger zur Deckung dieses Teils der Aufwendungen ein Darlehen erbringen, das dinglich gesichert werden soll.

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Jobcenter Psychologischer dienst fehlinformation?

Guten morgen erstmal.

Folgender sachverhalt.

Ich habe kürzlich harz 4 beantragt da ich keinerlei job gefunden habe. Mit unter scheine ich auch diverse psychische probleme entwickelt zu haben, ergo platzangst, allgemeine probleme in plätzen/räumen die ich nicht verlassen kann wie ich will. Sogar noch schlimmer mit anderen menschen in einem raum.

Ich habe in solchen situationen mit panik attacken, heftiger übelkeit, schwindel etc zu kämpfen. Soviel zur situation.

Nun for einigen wochen war ich das erste mal bei meiner fallmanagerin und habe ihr das auch so direkt erzählt. Ich habe ihr auch gesagt das ich psychologische hilfe brauche und auch in anspruch nehmen möchte. Jedoch war ich nicht krankenversichert für eine ganze weile weil kein job.

Daher hat diese eigentlich nette dame mir einen termin beim psychologischen dienst vorgeschlagen. Welchen ich leider auch angenommen habe, da ich dachte gut.. bekommste nen gutachten und dann haste vielleicht mal ne konkrete idee was nu sache is mit dir..

ich habe mir da aber uach keinen großen kopf drüber gemacht weil ich dachte gut, selbst wenn deine symptome da auftreten.. is nen psychologe.. is ok..

Aber jetz nen paar stunden vorher hab ich mich mal wirklich drüber schlau gemacht, nur um festzustellen das dass ja übernicht sowas ist. Alles was gemacht wird sind dumme eignungstests und gespräche über arbeit.

Hallo? ich habe der dame gesagt ich brauche nen richtigen psychologen nicht so was.. nun muss ich in knapp 2 stunden los fahren und mich auf den weg machen.. Gibt es nen weg da drum rum zu kommen? und wenn nicht kann mir jemand sagen wie lange das dauert circa.. ich habe gelesen das man da nichtmal raus kann um aufs klo zu gehen ohne dumme kommentare..

soll ich denen auf den teppich kotzen? (sorry für meine ausdrucksweise) aber momentan bin ich echt nen bisken am durchdrehen, halb in panik halb sonstwo..

Ich habe nochmal auf den zettel geguckt.. einladung zur psychologischen untersuchung (arbeitsmark diagnostic) keine weiteren informationen...

Mfg

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Erstmal ruhig bleiben :-)

Ich weiß, nicht so einfach aber verrückt machen bringt nichts... 

Ich kenne mich bzgl des Ablaufs eines solchen Gespräches jetzt nicht so aus. Aber der psychologische Dienst ist zumindest nicht dafür gedacht dich zu therapieren oder so. 

Hauptsächlich geht es darum festzustellen ob du erwerbsfähig bist. Also er wird ein Gutachten erstellen und einschätzen ob du generell gesundheitlich in der Lage bist zu arbeiten. 

Denn wenn nicht wird geprüft ob du überhaupt Leistungen vom jobcenter bekommen kannst - die sind nämlich nur für erwerbsfähige Personen gedacht. 

Und jetzt keine Angst! Selbst wenn es dazu kommt springt lückenlos der nächste sozialhilfeträger für dich ein! 

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Wenn das jobcenter dir bei der Bewilligung schon mitgeteilt hat, dass die Wohnung zu teuer ist und auch während des Jahres über nur die angemessenen unterkunftskosten berücksichtigt hat, wirst du mit deinem Widerspruch keinen Erfolg haben. Das jobcenter wird keinen unangemessen Wohnraum fördern. 

Mir erscheint die Nachzahlung aber auch sehr hoch. Vielleicht mal Zähler überprüfen lassen? 

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Hilfe Jobcenter hat Wohnung abgelehnt und mein Ex-Mann zahlt keinen Unterhalt. Was kann ich tun?

Hallo, ich frage hier nicht für mich, nur bevor wieder blöde Argumente kommen. Die Person um die es geht(42) alleinerziehend mit 5 Kindern(22,14,12,11,6), eines davon lebt woanders, wurde von ihrem Mann im August verlassen, da er zu einer anderen Frau gezogen ist. Das ganze war alles schön und gut, und jeder ist mittlerweile darüber hinweg. Achja die Dame steht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, da sie körperliche Beschwerden hat. Nunja mittlerweile soll Sie bis Dezember aus dem aktuellen Haus ausziehen, weil die Vermieterin Eigenbedarf angemeldet hat. Das war für Sie auch kein Problem, da sie in die Nähe ihrer Erwachsenen Tochter ziehen wollte. Harz-4 bezieht Sie bis jetzt nicht, da der Antrag( im August abgegeben) noch nicht bearbeitet wurde und noch nicht mal ansatzweise etwas berechnet wurde. Auf die Frage wie sie denn die Kinder ernähren sollte, hat das Amt gesagt sie soll von ihrer großen Tochter das Kindergeld einbeziehen und sie wollen von ihrem Freund! nicht Mann, sondern Freund die Gehaltszettel! Nunja, sie hatte gesagt das können Sie vergessen, da die Tochter selbst wenig hat. Mittlerweile wurde also eine Wohnung in der Nähe gefunden, der Vermieter war auch einverstanden, aber die Wohnung wurde vom Jobcenter abgelehnt. Dazu ist zu sagen: aktuelle Miete für ein Haus und 4 Kinder ca. 150 qm, 6.5 zimmer plus Einliegerwohnung: 850 euro zzgl. 150 NK und Öl, im absoluten Dorf, also kein Laden nichts! Miete für die Wohnung, 4 Zimmer, 100qm: 580 euro zzgl. 250 NK mit Heizung inklusive in einer ländlichen Stadt, also mit allem was man braucht. Der Grund der Ablehnung war die Nebenkosten wurden zu gering! berechnet. Dazu kommt nun noch, das der Vater von 4 der 5 Kinder einfach mal keinen Unterhalt bezahlt hat, obwohl der schon festgelegt wurde, und sich lieber ein neues Auto gekauft hat. Zurück zum Jobcenter, die alleinerziehende Mutter hat mittlerweile das Vdk eingeschalten, die haben jetzt eine Hand drauf und prüfen alles vom Jobcenter, nur bei dem Brief für die Ablehnung der Wohnung, hat die Frau vom Jobcenter darauf bestanden, es nicht erst zum Vdk zu senden, und hat sehr lange um den heißen Brei rumgeredet. Anscheinend ist es denen egal ob eine alleinerziehende Frau mit 4 Kindern bald auf der Straße lebt. Jetzt ist die Frage, ist das alles rechtens? Kann mir hier irgendwer weiterhelfen? Was kann man jetzt tun?

Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen. Ich hoffe es ist soweit verständlich.

Mit freundlichen grüßen

Michellefragt.

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Wegen der unterhaltszahlungen, denen der Vater nicht nachkommt, kann auch ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss gestellt werden. Die gehen dann in Vorleistung und holen sich das Geld vom Unterhaltspflichtigen wieder. 

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Es ist korrekt dass Nachzahlungen nur übernommen werden wenn du bei Fälligkeit im leistungsbezug stehst. 

Aber nebenbei bemerkt : seit der Gesetzesänderung zum August könntest du auch als Student Leistungen beantragen, sofern du noch im elterlichen Haushalt wohnst. 

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Da läuft eine von beiden Berechnungen falsch. Es kann nur bei demjenigen angerechnet werden, wem es zur Verfügung steht. Wenn deine Mutter es dir weiterleitet ist es korrekt bei dir angerechnet. Deine Mutter sollte sich mit dem jobcenter in Verbindung setzen! 

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