Schau mal hier, vielleicht hilft dir das ein wenig: http://www.arbeitsvertrag.de/frage-arbeitsvertrag/frage/teilzeit-nach-elternzeit/index.html

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Hallo Jasmin, die Aussage deiner Krankenkasse ist nicht korrekt. Die müssen bis zum tatsächlichen ET Mutterschaftsgeld zahlen. Auch dein Arbeitgeber muss weiterhin zahlen. Du kannst schließlich nichts für die Überschreitung des Termins. Und die 8 Wochen nach der Entbindung gehen von tatsächlichen Entbindungstermin aus. Diese dürfen auch nicht verkürzt werden, selbst wenn du jetzt mehr als 6 Wochen Geld bekommst.

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