In dem du jetzt die Spülmaschine mit dem sich darin befindlichen Geschirr (verschimmelt ! LOL) aktivierst!

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Ja, eine Anzeige "vortäuschen" wäre eine Straftat. Unter anderem "Falsche Verdächtigung" und "vorsätzliche Unterstellung falscher Tastachen". Richte dich also darauf ein, daß derjenige den du angezeigt hast, dich daraufhin anzeigen wird und du ein saftiges Strafgeld seitens der Staatsanwaltschaft auferlegt bekommst.

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Informationen über den Finanzmarkt, geostrategische Politik und vorallem erweiterte Kenntnisse über Geschichte solltest du haben um erfolgreich am Börsenplatz zu agieren.

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Jeder Polizist wird dir in derart Situation empfehlen Ruhe zu bewahren und nicht aktiv auf den Verbrecher einzugehen. Denn das könnte die Situation noch verschärfen bzw. eskalieren zu lassen, bei der auch du verletzt oder sogar getötet wirst.

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Nein! ich glaube nicht daran

Denn wenn etwas tot ist, kann es nicht weiterleben. Die einzigste Möglichkeit wäre die sogenannte "Widergeburt". (Reinkarnation: Der Begriff Reinkarnation, auch Palingenese bezeichnet Vorstellungen der Art, dass eine Seele oder fortbestehende mentale Prozesse sich nach dem Tod – der „Exkarnation“ – erneut in anderen empfindenden Wesen manifestieren.)

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