Hallöchen.
Auf meiner jährlichen Renteninformation steht:
Wären Sie heute wegen gesundheitlicher Einschränkungen voll erwerbsgemindert, bekämen sie von uns eine monatliche Rente i.H.v. 1000,00 Euro.
Das verstehe ich (geboren nach 1961) so:
Wenn ich nicht mehr in der Lage bin, über 3 Stunden in meinem erlernten Beruf zu arbeiten, bekomme ich 1000,00 mtl. Rente.
Wenn ich noch in der Lage bin, 3-6 Stunden in meinem erlernten Beruf zu arbeiten, bekomme ich 50%, also 500,00 mtl. Rente.
Ist das erstmal richtig so?
Dann meine Frage zur Berufsunfähigkeitsversicherung:
Das habe ich so verstanden, daß man eine Berufsunfähigkeitsrente bekommt, wenn man nicht mehr in der Lage ist, zu 50% seinen Beruf auszuüben. Also wenn man 8 Stunden arbeitet, aber man ist nur noch in der Lage 3,5 Stunden zu arbeiten, dann bekommt man, falls man eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat, eine Rente, aber wenn ich noch in der Lage bin 4,5 Stunden zu arbeiten, dann zähle ich nicht als berufsunfähig
Ist das richtig so?
So jetzt meine eigentliche Frage:
Ich müßte einen Monatsbeitrag von ca. 50 Euro zahlen, um bis 62 eine Berufsunfähigkeitsrente i.H.v. 1.000 Euro zu bekommen. Aber wenn ich richtig berufsunfähig bin, also nicht mehr als 3 Stunden arbeiten kann, dann bekomme ich ja auch die 1.000 Euro von der gesetzlichen Rentenversicherung.
Und wenn ich z.B. 5 Stunden arbeiten kann, dann würde ich von der gesetzlichen RV wenigstens noch 500 Euro bekommen, aber von der Berufsunfähigkeitsvericherung gar nichts. Also wo ist dann der Sinn einer Berufsunfähigkeitsversicherung?
Wo ist mein Denkfehler?
Danke