Warum so kompliziert und aufwändig? Wenn Du immer nur ein paar Bücher gleichzeitig verkaufst, pack die in einen Extra-Karton und gut.

Dann hast Du die immer zusammen und weisst wo die sind. Aufschrift "Im Verkauf" auf den Karton und fertig.

Der Karton kann dann auch im Keller stehen und muss nicht in die Wohnung.

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Das solltest Du mit einem guten Rechtsanwalt besprechen.

Grundsätzlich gibt es forensische Psychologe, die eine Glaubwürdigkeitsbegutachtung machen können.

Ob Du diese aus eigenem Antrieb dazu ziehen kannst und ob das was ändert, keine Ahnung, das sollte Dir Dein Rechtsbeistand sagen können.

Hier mal ein grundsätzlicher Link zu der Problematik so eines Aussage gegen Aussage Verfahrens:

https://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec6/806.html

Ach ja, eine Einstellung mangels Beweis ist grundsätzlich nie endgültig, falls sich die Sachlage ändert muss weitergemacht werden.

Dir wünsche ich jedenfalls alles Gute für die Zukunft.

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Welcher Sender zu welcher Uhrzeit?

Da dürfte eine Playlist zu finden sein.

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Wer ist denn der Vater des Kindes und ist sie anerkannt verheiratet?

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http://www.fixmbr.de/10-argumente-gegen-direkte-demokratie-und-verbindliche-volksentscheide/

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Aus dem Internet. Z.B.:

https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=3&sqi=2&ved=0ahUKEwiAxO-iovTQAhVOrRQKHfD9DPMQFggoMAI&url=http%3A%2F%2Fedoc.sub.uni-hamburg.de%2Fhaw%2Fvolltexte%2F2008%2F689%2Fpdf%2Fsp_d.pf.08.1550.1.pdf&usg=AFQjCNFBSALvOSZ1uT2uCLNW646TGCiLGw&sig2=Sed6QqdvIjlr5lr9tQ6d_g&bvm=bv.141536425,d.d24&cad=rja

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Kannst Du, das ist noch nicht verjährt. Auch die Veruntreuung Deines Geldes könntest Du anzeigen.

Was letztlich passiert wird sich dann zeigen. Der Staatsanwalt sollte dann derjenige sein, der den Leuten fragen stellt.

http://kindesmisshandlung-loslassen.info/rechtsanwalt-rechtliche-grundlagen-ra/verjaehrung-kindesmisshandlung/


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Nein, das ist nicht möglich, einfach abmelden gibt es nicht.

Da Du allerdings eh nur den Strom bezahlen mußt, den Du verbrauchst ist das auch egal, da Du 3 Monate keinen Verbrauch hast. Einzig die Kosten für den Zähler laufen weiter.

Wenn Deine Heizung nicht über Strom läuft könntest Du auch Deinen Abschlag für die 3 Monate senken, das macht aber wenig Sinn.

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Die Rücksendekosten mußt Du nur tragen, wenn Du von Deinem Rücktrittsrecht gebrauch machst.

Wenn Du einen Mangel anzeigst und deswegen zurück sendest, muß der Verkäufer diese Kosten tragen, wie er es zurück will solltest Du vorher mit Ihm abstimmen.

Rechtsgrundlage ist im BGB

§ 439

 

Nacherfüllung

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Ist das ein Schulpraktikum? Da wäre ein Arztbesuch samt Krankschreibung angebracht.

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Für Gelegentlich-Fans wären sicherlich die familienfreundliche Ost- oder Westtribühne nicht verkehrt.

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Die verraten auf der Page nicht einmal einen Namen und auch nicht den Sitz der Firma.

Dazu behalten die sich vor die Preise und Bedingungen jederzeit ändern zu können.

Willst Du da ernsthaft bestellen? Ich würde das nicht tun.

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Auf Deine Rechnung schauen oder den Verkäufer fragen.

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