Loki, das ist absoluter Quatsch.
Ein guter Freund ist vor zehn Jahren aus einer vergleichbaren Höhe rückwärts von der Leiter "geplumpst". Dachte im ersten Augenblick, es sei nur ein harmloses Missgeschick.Ende vom Lied, er sitzt seit diesem Tag im Rollstuhl.
Die Fallhöhe hat viel weniger damit zu tun als der Winkel, Punkt des Aufschlags und der Kraftverteilung, während des Aufschlages.
Oder um ein physikalisches Beispiel zu bringen. Ein Schlag mit der offenen Hand kann Haut nicht durchdringen. Derselbe Schlag mit einem spitzen Gegenstand (bspw. Messer) konzentriert die Kraft am Punkt des Aufeinandertreffens, gemeinhin als Spitze bekannt, und dringt ohne Schwierigkeiten ein.
Kurz, er soll der Sache weiter nachgehen, nötigenfalls mit Anwalt.
Es ist der Job der BG abzulehnen, was immer sie kann. Schließlich will man dem Missbrauch vorbeugen.
Oft geht es nur mit Urteil, da Spätfolgen häufig zu jahrelangen Zahlungen führen.