Darf BG nach 8 Wochen Behandlung ablehnen?

Hallo, ich hatte vor 8 Wochen einen AU. Ich bin aus ca. 80cm Höhe rückwärts von einer Palette gestürzt und mit Kopf aufgeschlagen, dadurch hatte ich leichte Gehirnerschütterung und eine Schürfwunde am Hinterkopf. Mein AG veranlasste den Transport mit RTW in das nächste Krankenhaus. Dort wurde ich nur abgetastet. Kein CT, MRT & Röntgen. Danach wurde ich heim geschickt. 2 Tage später ging ich mit starken Schmerzen zu einem D-Arzt, welcher mich erstmals gründlich untersuchte. Es wurde eine Zerrung/Prellung der HWS, LWS & BWS diagnostiziert. Ich musste zum Röntgen, Schädel- MRT (ohne Befund), HNO-Arzt ( Spontan-Nystagmus) und Neurologe. Ich bekam bzw bekomme noch Physiotherapie ( manuelle Therapie) Wochenlang litt ich unter starken Kopfschmerzen, Schwindel, Nacken-& Schulterschmerzen. Ich traute mich nicht den Kopf zu drehen, hatte dadurch auch eine Schonhaltung. Die Bewegungsfähigkeit des Nackens ist mittlerweile besser, jedoch quälen mich starke Rückenschmerzen, so das ich nicht lange sitzen, laufen,stehen oder liegen kann. Mit Schmerzmitteln, Wärme und Bädern geht es halbwegs. Morgen soll ich nun nochmals zum MRT der LWS & BWS. Der D-Arzt meinte heute das, wenn nichts beim MRT rauskommt, die BG nicht weiter für mich zuständig wäre. Aufgrund der Diagnose Zerrung würde die BG weitere Beschwerden meines Rückens nicht als Unfallfolge anerkennen. Ich hatte aber früher nie Probleme mit Rückenschmerzen, erst seit dem Unfall. Ich würde gern wieder arbeiten gehen, aber da ich im Job (Gartencenter) schwer heben muss, weiss ich nicht wie lang ich das durchhalte. Zumal ich im Alltag momentan nicht mal eine Einkaufstüte tragen kann ohne Schmerzen. Weiss jemand Rat, wie ich mich verhalten soll wenn die BG sich tatsächlich querstellt?

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Loki, das ist absoluter Quatsch.

Ein guter Freund ist vor zehn Jahren aus einer vergleichbaren Höhe rückwärts von der Leiter "geplumpst". Dachte im ersten Augenblick, es sei nur ein harmloses Missgeschick.Ende vom Lied, er sitzt seit diesem Tag im Rollstuhl.

Die Fallhöhe hat viel weniger damit zu tun als der Winkel, Punkt des Aufschlags und der Kraftverteilung, während des Aufschlages.

Oder um ein physikalisches Beispiel zu bringen. Ein Schlag mit der offenen Hand kann Haut nicht durchdringen. Derselbe Schlag mit einem spitzen Gegenstand (bspw. Messer) konzentriert die Kraft am Punkt des Aufeinandertreffens, gemeinhin als Spitze bekannt, und dringt ohne Schwierigkeiten ein.

Kurz, er soll der Sache weiter nachgehen, nötigenfalls mit Anwalt.

Es ist der Job der BG abzulehnen, was immer sie kann. Schließlich will man dem Missbrauch vorbeugen.

Oft geht es nur mit Urteil, da Spätfolgen häufig zu jahrelangen Zahlungen führen.

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Ich finde es erstaunlich, die Fragen von Turbo260 konnte ich zum größten Teil beantworten und bin lediglich in der BGQ nach BKrfQG. Das ist echt kein Hexenwerk, von dem wir hier reden... Natürlich muss man sich da auch mal mit der Materie auseinandersetzen, aber irgendwie habe ich das Gefühl bei IHK Prüfungen wird immer sehr viel gejammert, wie schwer es ist, und in den Lehrgängen sitzt man dann mit 10 Leuten, die sich mehr um die Kaffee- und Raucherpausen scheren, als um den Inhalt.

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