Hallo zusammen,

Jemand (Person A) hat vor Monaten in einem Privatverkauf bei eBay Kleinanzeigen für ca 70 Euro ein Shirt verkauft.
jetzt Monate später schreibt der Käufer (Person B )das er das Shirt bedrucken lassen wollte und dem Laden ein Druckfehler unterlaufen ist.

Der Laden würde Person B auch den Kaufpreis erstatten aber nur wenn der Laden eine Rechnung mit der genauen Adresse des Verkäufers Person A bekommt.

Person B schreibt Person A auf eBay und fragt nach der Wohnadresse (und nicht nach einer Rechnung die es ja sowieso nicht gibt weil Privatverkauf.) B würde dann die Adresse von A auf die Rechnung schreiben die es ja gar nicht gibt.

Wie ist dies zu werten? Und wie verhält man sich richtig ?