Antwort c.
Polypol - auf einer Seite stehen viele.
Oligopol - auf einer Seite stehen mehrere.
Antwort c.
Polypol - auf einer Seite stehen viele.
Oligopol - auf einer Seite stehen mehrere.
Was wird besteuert? Gibt es Freibeträge oder Freigrenzen? Zu welchem Steuerprozentsatz (fest/veränderlich bzw. Funktion)
Afaik, nur durch die Landeslizenzen evtl. noch Wartungsgebühren. Das genügt aber, die Herstellkosten einer solchen App sind nicht so hoch wie man denkt. Mit dem Kauf von MV sollten die Kosten gedeckt sein.
Es gibt auch andere Hersteller (Scopevisio: Covreg bzw. ComeIn), die eine Luca-ähnliche App verschenken. Dort fühlt man sich zB dem Hotel- und Gastgewerbe als großer Kundengruppe verpflichtet und hofft auch als Marke bekannter zu werden. Das würde die Steuerzahler nichts kosten.
So grundsätzlich soll Marketing doch den Umsatz steigern. Ein gesteigerter Umsatz (höherer Umschlag) führt wohl direkt zu einer gesteigerten Kapazitätsauslastung.
Inwieweit man "Marketing" direkt mit der Produktion in Verbindung bringt, nun ja.
Für mich steht da der Vertrieb zwischen.
Innerhalb von Deutschland ja.
Im Ausland: it depends.
Dein Klammerausdruck ist verbesserungswürdig. Besser wäre (wie Fuhrpark, Maschinen oder Gebäude).
Das empfangende Unternehmen versteuert den Umsatz, d. h. der gezahlte Betrag (BMG) ist inkl. USt.
Wenn die erhaltene Leistung also einen Wert von 200,00 hat und Sie eine GS über 238,00 stellen und zahlen gibt es keine Einwände.
Ansonsten knabbern Sie am Nettoertrag der Gegenseite.
Ohne genaue Angaben, um was es geht, kann man nur spekulieren, aber wenn es nirgendwo hin sind es "sonstige Einkünfte".
Es ist für die Gesamtgesellschaft schädlich, wenn einzelne Personen die an sie gestellten Anforderungen auf alle abwälzen, um sie nachher als eigene Leistung auszugeben und den individuellen Profit daraus zu ziehen, um mehr konsumieren zu können.
Der Nachlass gilt nur für den Nettopreis der Anlage, Montage und Transport werden nicht rabattiert.
Also Rabatt = 50.000 x 10% = 5.000 netto -> akt. AHK 52.000
Halte ich auch für nicht zu hoch, vielleicht traust du dich, schon eine zukünftige Steigerung herauszuholen.
"Ich bin an einer langfristigen Beschäftigung interessiert. Deswegen würde ich gerne ab dem zweiten Jahr, wenn ich die internen Abläufe beherrsche und effizienter arbeite 2.300,- Gehalt beziehen, aber für das erste Jahr verzichte ich gerne auf etwas und möchte Ihnen vorschlagen, dass ich mit 2.000 Euro beginne."
Ist natürlich von vielen anderen Faktoren abhängig ... also bitte nicht wörtlich
"Freibetrag als Jugendlicher" ? Gibt es nicht, sorry.
Nur wenn du alt und klapprig wirst, gewährt das dt. Steuerrecht einen altersbezogenen "Entlastungsbetrag". Ansonsten werden Neugeborene, Jugendliche und Erwachsene gleich behandelt.
Dein Problem ist sicher nicht komplex, aber eine ind. Erstberatung beim StB mag doch sinnvoll sein.
Ich glaube PP schlägt 3% auf den Kurs auf/ab, ist also bei dem Betrag uninteressant.
Hier findest du etwas darüber; https://www.bankenmaerchen.de/paypal-wechselkurs/
Als Gewinn aus dem Verkauf versteuert man den Erlös abzüglich des Restbuchwertes gemäß Anlagenbuchhaltung.
Bsp.:
Anschaffungskosten: 54.000, Abschreibung 6.000 p.a.
Restbuchwert nach zwei Jahren: 54.000 - 9 TE - 9 TE = 36.000
Du verkaufst für 39.000 netto, dann sind in Summe 3.000 gewinnerhöhend
(39 TE - 36 TE).
Wir Harkness1995 schon schrieb, kannst du in den Vertriebsbereich gehen, wenn dir das liegt. Wenn das nicht dein Ding ist, kannst du auch vielleicht im Bereich Buchhaltung/Büroorga beginnen - bin mir aber nicht sicher, ob die Gewerbeanmeldung mit Buchhaltung vor Abschluss der kaufm. Ausbildung zulässig ist. Nachteil: Du verkaufst immer nur deine Stunden, dein Multiplikator ist also begrenzt. Im Vertrieb ist das anders.
2020 - deiner Einkommenssteuer liegt das Zufluss/Abflussprinzip zugrunde. Entscheidend ist also, in welchem Jahr das Geld eingeht oder - wie bei dir - abgeht.
Die Corona-Soforthilfe erhöht nicht deinen Gewinn, denn die Gewinnermittlung ist jahresbezogen und du hast den Betrag innerhalb eines Jahres zurückgezahlt.
Auf das Jahr gesehen ergibt das Null.
Also, du verrechnest doch Gewinn und Verlust, nicht die Steuern. Deswegen (siehe meine Nachfrage) hast du auch nur 8.000 Verlust zum Verrechnen.
Und die hast du nach eigener Aussage ja wohl aufgebraucht.
Im übrigen: Wenn du die Steuerrechnen würdest wären es 8.000 / 4, nicht * 4.
Ja, muss Sie als Gewerbe anmelden und versteuern. Sie produziert die Taschen, um sie zu verkaufen und hofft, damit Gewinn zu machen.
Ob deine Mutter Arbeitnehmerin ist, ist übrigens völlig egal.
Den Begriff des "Kleinunternehmens" findest du übrigens nur im Umsatzsteuerrecht (§19), er spielt wiederum keine Rolle bei der Frage, ob du deine Einkünfte (Gewinn) der Einkommensteuer unterwirfst.
Home-Office seit Jahren, immer so 2-4 Tage am Stück, zeitweise auch 10 Tage. Das geht gut.