"Im Falle der Sparkassen kommt übrigens ein besonderer Umstand hinzu, der dafür spricht, es womöglich doch auf einen Streit mit der Bank ankommen zu lassen. Aufgrund ihres Versorgungsauftrags brauchen sie im Gegensatz zu anderen Banken einen besonderen Grund, um Konten kündigen zu können, betonte David Riechmann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen, gegenüber der „RP“.
Das bedeutet: Sollte etwa die Stadtsparkasse Düsseldorf ihren Worten Taten folgen lassen und wirklich eine Kündigung aussprechen, könne es sich lohnen, dagegen zu klagen, so Riechmann. Vorausgesetzt, die Kunden reagieren vorher nicht auf die Drohschreiben der Sparkassen. Denn ob diese dann eine nicht erfolgte Antwort auf die verschickten Briefe als Kündigungsgrund geltend machen dürften, sei fraglich. „Ich sehe da die rechtliche Verpflichtung nicht“, sagt Riechmann."
Quelle: https://www.finanzen100.de/finanznachrichten/boerse/sparkasse-schmeisst-selbst-bestandskunden-raus-wer-negativzinsen-nicht-akzeptiert-fliegt_H1655422343_12685150/