Halli Hallo!
Heute erhielt ich Post von meinem ehemaligen Arbeitnehmer.
Darin wurde mit mitgeteilt, dass ich gegen zwei § meines früheren Arbeitsvertrages wiederholt verstoßen habe.
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Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, die ihm übertragenen Aufgaben gewissenhaft und ordnungsgemäß zu erfüllen, die Interessen des Arbeitgebers zu wahren und seine ganze Arbeitskraft dem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen.
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Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, über alle erlangten betrieblichen, geschäftlichen und persönlichen Angelegenheiten des Arbeitgebers, insbesondere über Beriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Stillschweigen zu bewahren. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Arbeitsvertrages.
Das Schreiben ist eine letzte Warnung und Schadensansprüche behält man sich vor.
Ich habe keine extra Klausel hinsichtlich Wettbewerbsverbot unterschrieben.
Kunden mit denen ich vorher zu tun hatte, sind mir auch durch den neuen Arbeitgeber bekannt bzw. werden davon bereits beliefert.
Ich bin keine Tratschtante und habe keine internen Dinge nach außen getragen. Ich habe mich immer völlig neutral zu meinem Ausscheiden geäußert.
Ich stehe auch mit Kunden im Kontakt, die durch meinen jetzigen Arbeitgeber noch nicht beliefert wurden.
Ehrlich gesagt bin ich jetzt ein bisschen ratlos, wie ich mich verhalten soll.
Ich möchte ungern mit meinem jetzigen Arbeitgeber vor Gericht stehen.
Viele Grüße DerHuene