Ja…Sex wird nie langweilig :D Schon gar nicht für den Mann…aber ich würde es tatsächlich mal mit Spielzeug probieren oder so ;) Sei offen für Neues und probier vielleicht auch mal etwas Ungewöhnlicheres aus :D
Ja…sei lieber vorsichtig. Tendenziell drüfte eigentlich nichts passieren, aber Vorsicht ist besser als Nachsicht ;)
jop :-D Hab ich auch schon...war ist aber irgendwie dann doch leckerer
mhh..keine so gute idee! Nimm lieber zink-creme...die trocknet die pickel aus und pflegt gleichzeitig die haut..gibts schon für knapp 2€ von penaten ;-) liebe grüße
Also mit der Rückkehr in die GKV ist das so eine sache.Das was du hier ansprichst ist die Altersgrenze:,,Grundsätzlich ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nur vor Vollendung des 55. Lebensjahres möglich. Wechselt ein Beamter beispielsweise in ein Angestelltenverhältnis, ist eine Rückkehr nur dann möglich, wenn er in den letzen fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht gesetzlich versichert war. Ansonsten muss der Versicherte sich weiterhin privat versichern. Für Personen über der Altersgrenze besteht die einzige Möglichkeit für Rückkehr in die GKV über die Familienversicherung des Ehepartners. Dies ist dann möglich, wenn der Versicherte kein Einkommen oder weniger als 365 € pro Monat erzielt.'' das ist ein Auszug aus dem Artikel http://www.beamten-infoportal.de/rueckkehr-gesetzliche-krankenversicherung/ kannst du nochmal alles nachlesen. hoffe,ich war eine hilfe
Ansonsten...die Gastronomie sucht immer junge aushilfen! Ist zwar kein bomben-job aber man verdient mit trinkgeld ganz okay...da könntest du bestimmt kurzfristig irgendwo unterkommen. Frag mal beim restaurant um die ecke. LG
Irgednwas einfarbiges auf jeden fall!! wobei ich die komi recht ..naja...gewöhnungbedürftig finde. Mit einer schwarzen/dunkelblauen jeans und einem weißen oder beigenen shirt geht das vielleicht grade noch so :-D So eine knallige kombi
Also das mit dem Äquivalenzprinzip und Solidaritätsprinzip ist rel. schnell geklärt: ,,Die privaten Krankenversicherungen kalkulieren ihre Beiträge auf dem Grundsatz des Äquivalenzprinzips. Man spricht dabei auch von einem Individualprinzip. Das bedeutet, dass eine Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung jedes einzelnen Versicherten angestrebt wird. '' hab ich auf http://www.beamten-infoportal.de/beitragskalkulation/ gefunden. Das gegenstück zum Äuqivalenz-prinzip ist das Solidaritätsprinzip...danach funktioniert die gesetzliche Krankenvers. Viel Spaß mit den Infos