Ja

Also deine Beinmuskulatur zeichnet sich super ab, man erkennt wirklich, dass du richtig schwer trainierst. Finde ich gut! Die Heels betonen die Beinmuskulatur auf jeden Fall! Auch der Bizeps lässt sich gut erkennen, obwohl du nahezu nicht anspannst!

Sehr krasse Erfolge auf jeden Fall. Wie lange trainierst du denn schon und welchen Sport machst du?

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Das Geld hast du aber auch schon sicher oder? Also entweder bei eBay oder bei dir auf dem Konto? Vorkasse ist absoluter Usus und wenn er keine Bezahlung anbietet, solltest du nichts versenden. Du bist dann in einer schlechteren Position, wenn du in Vorleistung gehst.

Im Übrigen: Wenn er Pech hat, kommt es zu ihm zurück.

Je nachdem, was im Chat und in der Anzeige behauptet und geschrieben wurde von ihm, könnten Straftaten wegen Beleidigung, übler Nachrede oder Verleumdung in Betracht kommen.

Der Versuch eine sofortige Versendung durch Anzeige zu erzwingen, könnte eine versuchte Nötigung darstellen.

Unter Umständen könnte auch ein Anfangsverdacht einer falschen Verdächtigung vorliegen.

Du solltest aber eigentlich - deinen Vortrag als wahr unterstellt - safe sein.

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Im Grundsatz: Anzeigen geht immer.

Aber für ein hier in Betracht kommendes Delikt, bräuchte es Vorsatz. Das heißt also verienfacht gesagt das, „Wissen“, dass man eine strafbare Handlung begeht das „Wollen“, bspw. einer Unterschlagung.

Zivilrechtlich kann natürlich Ersatz gefordert werden, strafrechtlich sollte jedoch nichts passjeren.

Nichtsdestotrotz: Wenn was kommt (Anhörung deiner Schwester als Beschuldigte) immer im Zweifel zum Rechtsanwalt, die können dir mehr sagen als jeder in diesem Forum und und dürfen euch auch einen qualfizierten Rat geben.

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Die Körperverletzung ist ein relatives Antragsdelikt. Das heißt im Grundsatz ist ein Strafantrag (mehr als eine Strafanzeige) erforderlich. Wenn deine Frau den Strafantrag zurückgezogen hat, kann es sein, dass gar nichts mehr kommt.

Die Staatsanwaltschaft kann zwar bei Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses von Amts wegen die Verfolgung eines Strafverfahrens einleiten.Handelt es sich „nur“ um einen Streit, der sich hochgeschaukelt hat, ohne größere Verletzungen, kann es sein, dass keine Verfolgung stattfindet. Darüber wirst du nicht informiert, sofern du nicht bereits als Beschuldigter vernommen wurdest.

Sollte die StA/Polizei sich aber entscheiden weiter vorzugehen, so kann das schon ein bis zwei Monate oder länger dauern, bis du vorgeladen wirst.

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Also ich möchte dir mal ein anderes Bild geben, wie schon einige vorher.

Ich finde Muskeln bei Frauen sehr attraktiv. Zum einen zeugt das von viel Disziplin, harter Arbeit, die einfach anerkennenswert ist und lässt daher auch auf einen mMn schönen Charakter blicken.

Zum andere finde ich auch das Aussehen von (auch deutlich sichtbaren) Muskeln attraktiv.

Ich habe nichts dagegen, wenn sie stärker und/oder muskulöser ist. Ich mache selbst etwas Sport für mich, aber kein Bodybuilding. Macht sie Bodybuilding oder deutlich mehr Sport, dann ist es ja nur logisch, dass sie sportlicher/stärker/muskulöser ist.

Wäre es meine Partnerin, wäre ich für meinen Teil stolz auf ihre Erfolge. Ich finde die Rollenbilder mittlerweile überholt. Wer viel trainiert, ist trainierter als der- oder diejenige, der/die weniger trainiert.

Ferner kann ich beidem etwas abgewinnen. Der stärkere zu sein oder der schwächere zu sein. Mit Mann/Frau hat das nichts zu tun, da definiere ich andere Eigenschaften drunter!

Bleib auf jeden Fall dran und wenn ich fragen darf:

Welchen Sport machst du ?:)

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Dein oberer Wert ist schon an der Grenze. Würde darüber mal mit dem Hausarzt schnacken. Aufschluss kann ein 24h-Blutdruckmessgerät bringen. Es kann ja sein, dass dies ein „niedrigerer Wert“ ist. Die 24- Messung kann dann Aufschluss über Tag und Nacht geben.

Immer mehr junge Menschen leiden an Bluthochdruck bzw. erhöhtem Blutdruck . Wird sowas früh erkannt, kann das Folgeschäden händelbar machen und ggf. durch Ernährung gegensteuern. Deshalb, sofern das Problem immer noch besteht, einmal beim Hausarzt abchecken lassen, dafür sind sie ja da!

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Als erstes solltest du etwas wählen, womit du dich wohlfühlst. Man kann natürlich immer noch einen modischen Punkt durch Accessoirs und die Kombination von Farben draufsetzen, allerdings bringt das alles nichts, wenn du selbst sagst: „Das ist nicht meins, das bin nicht ich!“

Ich habe auch jahrelang schwarze Anzüge genommen, aber als Mann, und bin jetzt mehr zu einem Blauton übergegangen. Mir selbst war das schwarz zu sehr mit einer Beerdigung verknüpft. Als Zwischenstufe hatte ich graue Anzüge. Mit blau bin ich jetzt vollends zufrieden.

Dazu muss man sagen, dass Frauen bei sowas mehr Kombinationsmöglichkeiten haben. So kann ein schwarzes Teil schnell hinter den übrigen Teilen zurückfallen und es entsteht im Gesamteindruck nicht der einer Beerdigung.

Mein Tipp: Schwarz nur wenn Kombinationsversuche fehlschlagen sollten. Bis dahin trau dich auch etwas helleres und durchaus mal (konservativ) farbliches. Dabei achte deauf, was die Farben alles ausdrücken. Gibt eine ganze Wirkungspsychologie der Farben allein bei Krawatten, dann wohl erst recht bei ganzen Outfits.

Es ist aber natürlich jedoch immer schwer bei sowas abstrakt Hilfe zu geben, man müsste das Outfit bzw. die Outfitideen sehen.

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Ich würde dir auch einen etwas konservativeren Stil empfehlen. Vielleicht lohnt es sich ja einmal ein Komplett entweder zu kaufen oder zu leihen. Obwohl ich mir vorstellen kann, dass du bei den Schultern Schwierigkeiten bekommen könntest einen geeignetes Leihkomplett zu kriegen:p

Sonst kannst du auch in ein Bekleidungsgeschäft gehen und dich beraten lassen. Dann kannst du dir u.U. auch ein Komplett zusammenstellen lassen, welches u.U. etwas länger hält. Ein gutes Outfit boosted auch dein Selbstvertrauen, da du dir um deine Außenwirkung weniger Sorgen machen musst.

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I.

Ist ja dein Körper, selbst wenn sie da eine andere Ansicht hat, ist es ihr Recht. Genauso ist es dein Recht auch deine Meinung zu haben und danach zu handeln. Von daher schau nur, was dir gefällt. Deine Mutter wird das -trotz aller Kritik- unterm Strich akzeptieren (müssen).

II.

Des Weiteren sieht es sehr gut aus. Ich finde Muskeln bei Frauen attraktiv. Von daher gibt es von mir ein Kompliment und die Ermutigung dranzubleiben oder sogar weiterzumachen.

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Ist gar nicht mal so einfach. Zunächst, wenn es dir bei der Bewerbung nicht bekannt war, hast du zumindest keine Absicht zur Täuschung gehabt. Da sehe ich eher weniger ein Problem.

Aber du solltest mal deine Unterlagen checken, die du erhalten hast. IdR wirst du zu Verurteilungen/Strafbefehlen, aber auch laufenden Verfahren befragt. Bei Bewerbungen in der Justiz musst du auch neue Verfahren, die gegen dich während der Bewerbungsphase eröffnet werden, angeben. Das Verschweigen kann durchaus zu Problemen führen. Inwiefern sowas rauskommt weiß ich nicht. Kann mir Vorstellen bei der Polizei ist dies ähnlich.

Wenn du die Information an die jeweiligen Stellen weitergibst, naja dann kommt es eben darauf an, was passiert ist, was das Ergebnis des Ermittlungsverfahren ist, dein Alter usw. Es ist alles möglich. Zum einen will man dich nicht mit Jugendsünden behelligen, wenn du dich geändert hast und im Übrigen eine gute Eignung für die Polizei besitzt. Andererseits ist die Polizei eine besonderere Arbeitgeberin, bei der Vorstrafen mit Blick auf die spätere Tätigkeit natürlich schon gewisse Probleme bereiten.

Ich denke du solltest dich nicht verrückt machen. Es kommt, wie es kommen wird, ändern kannst du es nicht. Informier dich genau, wie es aussieht, wenn gegen dich ein Ermittlungsverfahren neu eröffnet wurde. Musst du es angeben oder nicht, das sollte deine erste Frage sein.

Also Kopf hoch, mehr und positiv denken, auch wenn es aktuell schwer ist.

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Kopf hoch, und nach vorn schauen, auch wenn das leichter gesagt als getan klingt.

I. Was solltest du jetzt tun:

Ein Gedächtnisprotokoll anfertigen, solange die Erinnerungen noch frisch sind. Manchmal können die kleinsten Details wichtig sein. Ist für den Anwalt besser um deine Story erzählen zu können.

Außerdem auch deine Freunde konsultieren, damit Sie dasselbe tun können. Sie waren zumindest teilweise dabei und können etwas zu dem Geschehen sagen. Insbesondere zur Aggressivität der Gruppe.

Dazu ein guter Artikel, wie du diese Unterlagen lagern solltest: https://fachanwaelte-strafrecht-potsdamer-platz.de/de/news/strafverteidigung/139-97-stpo-verbot-der-beschlagnahme-von-verteidigungsunterlagen

II. Wie gehts weiter:

Sobald eine Ladung oder Durchsuchung kommt, musst du dir einen Verteidiger oder eine Verteidigerin suchen und mit ihm bzw. ihr eine Verteidigungsstrategie aufbauen.

Auf jeden Fall solltest du auch schweigen, das gilt auch bzgl. der Veröffentlichung von Details zum Fall hier im Internet. Die anwaltliche Schweigepflicht hat ihren Grund.

Ggf. kannst du dich schoneinmal ransetzen und mit deinem Anliegen Psychologen abklappern. Vielleicht findest du einen oder eine, der bzw. die kurzfristig einen Termin frei hat. Denn an dem Problem musst du unabhängig von dem Strafverfahren arbeiten. Vielleicht sollte das jetzt der Weckruf sein.

Das wird schon!

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MMn müsste das am Vorsatz scheitern.

Nach § 15 StGB müsstest du all diese Delikte, die irgendwie in Betracht kommen (Diebstahl, Unterschlagung, Betrug oder Veruntreuung) vorsätzlich begehen, sofern eine Strafbarkeit für Fahrlässigkeit nicht bestimmt ist (anders bspw. bei Tötung oder Körperverletzung). Das ist bei den ganz oben genannten Delikten gerade nicht der Fall, fahrlässigen Diebstahl usw. gibt es nicht. Nach deiner Schilderung gehe ich daher - wenn überhaupt - von fahrlässigem Verhalten aus.

Gegen Vorsatz würde mMn sprechen:

  • Der Chef hat es bei Backwaren genehmigt
  • Der „Handelnde“ hat es sofort unterlassen
  • Der „Handelnde“ hat den Kassenstand ausgeglichen

Man darf nicht vergessen, das Strafrecht will kriminelle Handlungen unterbinden aber nicht jede Schädigung sanktionieren. Hier kommen dann das Zivil- und Arbeitsrecht zum Zuge, in dessen Rahmen Unterlassungs-, und Rückerstattungsansprüche in Betracht kommen, sowie ggf. (wenn überhaupt) eine Abmahnung zu Folge haben.

Allerdings ist hier auch zu Gute zu halten, dass sich die Person sofort um Ausgleich bemüht hat, der Schaden (da abgeschriebene Waren) sehr sehr sehr gering ist und der ArbG auch dieses Denken auch teilweise mitverursacht haben könnte (kommt auf die Formulierung der Erlaubnis bzgl. Backwaren an).

ABER: Das ist keine Rechtsberatung, ich bin kein Anwalt, es kommt oft auf den konkreten Einzelfall an. Sollte es zu Problemen kommen, dann auf zum Anwalt bzw. Anwältin. Bei Strafsachen (Polizei, Staatsanwaltschaft) raten Verteidiger bzw. Verteidigerinnen zur schnellen Suche nach einem Rechtsbeistand und dem Gebrauchmachem vom Schweigerecht.

Bei einer Abmahnung oder Kündigung sollte auch schnellstmöglich Rechtsberatung gesucht werden, da mitunter kurze Fristen für die Verteidigung bestehen.

Hoffe das konnte etwas helfen.

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Also ich versuche das mal einzuordnen.

Natürlich kann sie dich anzeigen, das ist ihr gutes Recht und die Polizei wird die Sache aufnehmen.

Allerdings werden da natürlich auch einige Fragen gestellt. Dabei ist es bereits nicht unwahrscheinlich, dass sie - sofern sie wirklich Demenz hat - den Beamten schon Hinweise liefert, die auf Demenz hinweisen könnten. Auch das ungewöhnliche Diebesgut (Kleidung und Garn, obwohl Schmuck vorhanden) könnten stutzig machen.

Wenn dem nicht so ist, wird die Polizei dich vermutlich aufsuchen und befragen. Ich weise hier darauf hin, dass du auch das Recht hast die Aussage zu verweigern und dich zur Sache nicht zu äußern. Ob dies ratsam ist, muss u.U. ein Strafverteidiger oder eine Strafverteidigerin klären.

Wenn du dann deine Aussage (ggf. in Absprache mit deinem Verteidigers) machst wirst du auch zu den Vorwürfen gehört. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft würdigen deine Aussage und müssen auch entlastendem Material nachgehen (Hinweise auf die Demenz).

Denke daher, du kannst beruhigt sein.

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Wenn die Polizei einen Anfangsverdacht hat, wird sie ermitteln. Dann kann sie durchaus auch auf deinen Freund kommen. Beweise braucht sie für eine Ermittlung nicht zu haben. Eine Beschreibung kann ausreichen. Auch eine Überführung ist möglich. Insbesondere sind wir hier mit 200€ deutlich aus der Geringwertigkeit raus, dh die Polizei wird nicht unbedingt tatenlos bleiben. Mit über 13 ist er auch strafmündig.

Mögliche Delikte sind:

Diebstahl (§ 242 StGB)

Bei Verkaufsabsicht besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)

Und außerdem beim Weiterverkauf kann er sich weiter strafbar machen wegen Betruges (§ 263 StGB), weil er seinem Verkäufer als Dieb niemals Eigentum verschaffen kann (§ 935 BGB).

Am besten sollte er das in Zukunft lassen. Bereits ein Eintrag in den Akten könnte ihm die Laufbahn im öffentlichen Dienst (Polizei, Zoll, Richteramt, Staatsanwaltschaft) erschweren.

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Straftatsbestände werden sehr allgemein gehalten. Das ist sinnvoll, um möglichst viele Verhaltensweisen unter eine Norm zu fassen. Daher kommt es auf den Einzelfall, welche Strafe nun tatsächlich verhängt wird an. Des weiteren können bestimmte Verhaltensweisen weitere Straftatbestände erfüllen, die aufgrund des erhöhten Unrechtsgehalts höhere Strafen zur Folge haben (sog. Qualifikation). Dies geht auch in die andere Richtung (sog. Privilegierung)

Bsp. Qualifikation bei der Körperverletzung:

  • Wenn du jemanden ein blaues Auge schlägst, machst du dich wegen einfacher KV (§223 Abs. 1 StGB) strafbar.

==> Bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe

  • Nutzt du dabei einen Teleskopschlagstock, dann ist es eine gefährliche KV (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 Alternative 2 StGB)

==> 6 Monate bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe.

Eine Idee, wie die Strafe sich dann am Ende zusammensetzt findet sich in § 46 StGB und den Folgeparagraphen.

Dabei gibt § 46 StGB aber schonmal einen guten Überblick über die Strafumessung:

§ 46Grundsätze der Strafzumessung

(1) 1Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. 2Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen.

(2) 1Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. 2Dabei kommen namentlich in Betracht:

die Beweggründe und die Ziele des Täters, besonders auch rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische oder sonstige menschenverachtende,

die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille,

das Maß der Pflichtwidrigkeit,

die Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat,

das Vorleben des Täters, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie

sein Verhalten nach der Tat, besonders sein Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen, sowie das Bemühen des Täters, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen.

(3) Umstände, die schon Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes sind, dürfen nicht berücksichtigt werden.

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Ein kleines Beispiel aus meinem Leben:

Ich wollte mein Leben lang (bis heute) zur Polizei. Durch eine Autoimmunerkankung vor knapp 15 Jahren , konnte ich diese Karriere mit 12/13 Jahren aber an den Nagel hängen.

Nun stand mein Abitur an, danach habe ich mich u.a. beim Zoll beworben, dort bin ich aber nicht durch das Acessmentcenter gekommen. Da mein Abitur für Medizin (Drittwunsch) zu schlecht war, kam ich auf Jura. Mittlerweile habe ich mein 1. Staatsexamen erfolgreich abgelegt und befinde mich auf den Weg ins Referendariat.

Einerseits bin ich einigermaßen zufrieden mit meinem Werdegang. Andererseits ist es schon so, dass ich immernoch zu einem Teil der Polizei nachtrauere, das wird nie verschwinden, da will ich dir nichts einreden. Aber bei Jura gibt es Möglichkeiten in dem Bereich der Polizei mitumischen. bspw. als Staatsanwalt oder Strafrichter. Zwar ermittelst du weniger als die Beamtinnen und Beamtinnnen der Polizei, sondern bist für die rechtliche Würdigung der Tat verantwortlich, aber du bist quasi im Getummel dabei.

Kriminologie ist auch ein Themenfeld, welches sich mit Kriminalität beschäftigt. Zugegeben wirst du nicht ermittelnd tätig, sondern betreibst eher Hintergrundforschung, aber du beschäftigst dich mit strafbaren Verhalten.

Als Tipp kann ich dir raten, dir zunächst Zeit zu nehmen, es sacken zu lassen, ich weiß wovon ich spreche. Denn erstmal wirst du dich sowieso nicht auf Alternativen konzentrieren können. Genieß die Zeit!

Und dann kannst du ja gucken welche anderen Jobs dich reizen könnten. Von der Argentur für Arbeit gibt es einen sehr interessantes Tool, welches dir Jobs vorschlägt die zu deinen Interessen passen. Dazu wirst du recht umfangreich ausgefragt. Vielleicht findest du Studiengänge, die nicht so bekannt, aber dennoch recht Interessant sind. Auch die Argentur für Arbeit hat Beratungsangebote für Personen, die nicht wissen, welcher Berufsweg zu ihnen passen könnte.

Bis dahin kann ich dir nur sagen: Ist auf gut deutsch gesagt eine beschissene Situation. Reg dich erstmal darüber auf, wein dich aus, schrei ins Kissen, lass Emotionen raus, wenn dir das hilft, damit du danach mit 110% dein neues berufliches Ziel findest.

Als einzigen Trost kann ich dir sagen: Bei mir lief es gleich ab, nur mit einer anderen Diagnose. Du bist also nicht allein und ich verstehe dich.

Zum Tool:

https://www.arbeitsagentur.de/bildung/welche-ausbildung-welches-studium-passt

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Wenn die 14 Tage abgelaufen sind, dann kannst du gesetzlich nicht mehr widerrufen, sofern du richtig aufgeklärt wurdest. Es kommt aber drauf an, was für ein Vertrag.

Wenn jede Rate sehr einschneidend für dich sein sollte, lohnt es sich ggf. einen Anwalt zu kontaktieren, da manchmal nicht vernünftig aufgeklärt wird und die Widerrufsfrist sich dann auf 1 Jahr und 14 Tage verlängert.

Ansonsten soltest du bei einem Dauerschuldverhältnis - also wiederkehrende Leistungserbringung gegen monatliche Raten - schleunigst kündigen. Beachte, die Kündigung wird erst mit Zugang beim anderen Teil wirksam, nicht bereits Absenden!

Ratsam ist es - solltest du die Frist genau ausrechnen - dies auch anzugeben. Also „Kündigung zum XX.XX.20XX“ Dazu sollte immer der Passus „hilfsweise kündige ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ eingefügt werden. Das verschafft Klarheit, falls du dich verechnen solltest.

Kündigung immer beweisbar halten, dh nicht mündlich und ebenso mit der Bitte um Bestätigung. Eine E-Mail sollte ausreichen, sofern ihr euch nicht ausdrücklich auf etwas anderes geeinigt habt, eine AGB reicht dafür aber nicht aus. Ist jedoch ein konkreter Übermittlungsweg für die Kündigung angegeben, dann dahin senden. Bspw. eigene E-Mail-Adresse für Kündigung.

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Ziemlich gut passt dieses Urteil vom BGH, aus dem man einiges ziehen kann:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=69933&linked=pm

Ich denke man könnte hier auch Zeiten durchsetzen, denn ihr wollt ihnen nicht das Rauchen verbieten, sondern bietet selbst Zeiten an, in denen ihr nur mal eben Lüften wollt.

Zunächst hat der BGH festgestellt: Ja der Rauch stellt eine Beeinträchtigung des Besitzes dar (eure Mietwohnung).

Bei euch: Zum einen wirkt dies gesundheitsgefährdent, mMn kann es auch dauerhaft dazu führen, dass die Wohnung etwas abbekommt und ihr dann ggf. doch eher noch mal streichen müsstet als wenn die Luft rauchfrei wäre. Gleichzeitig seid ihr sogar zum Lüften verpflichtet, um Schäden an der Wounujg durch Feuchtigkeit zu verhindern.

Das ständige Einziehen von Rauch während des Tages müsst ihr auch nicht dulden. Klar haben die Rauchenden unter euch ein Recht aus Art. 2 Abs. 1 GG zu rauchen wie sie wollen, andererseits beißt sich das mit eurem Recht darauf die Wohnung zu beliebigen Zeitpunkten zu lüften.

Sprich: Kompromiss, es braucht einen Kompromiss. Eine technische Einrichtung ist mMn nicht die Lösung:

  1. Ihr tragt die Anschaffungs- und Betriebskosten (und die Mieter unten als Verursacher erweitern ihre Rechte)
  2. Effektivität ist fraglich
  3. Ihr habt auch ein Recht auf Rücksichtnahme

Schlauer wäre es, Zeitfenster einzurichten, in denen ihr lüften könnt.

Ihr habt auf mMn Rechte dies regeln zu lassen. Auch über den Vermieter könntet ihr Druck machen, indem ihr ihn darauf aufmerksam macht und nach Ablauf einer angemessenen Frist die Miete mindert. Das sollte aber mit dem Mieterbund abgesprochen werden.

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Sollte dir eigentlich nichts passieren. Für eine Straftat, wie den Missbrauch von Notrufen, müsste man einen Anfangsverdacht haben. Wenn du also nicht permanent Polizeikräfte unbegründet durch die Gegend schickst und du keine offensichtlichen Falschmeldungen tätigst (angeblicher Vollbrand beim Nachbarn) kommt da nichts.

Tipp: Für solche Sachen lohnt es sich die Nummer der zuständigen Polizeidienststelle herauszusuchen. Ebenfalls bei Unfällen im Straßenverkehr ohne Personenschäden. Das hält die Notrufleitungen frei. Außerdem hättest du dann auch die Wache nochmals anrufen und dort Bescheid sagen können, dass sich die Gruppe verdrückt hat und die Beamten sich wieder anderen Aufgaben widmen können. Auf der 110 natürlich bitte nicht nochmal anrufen.

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