Straftatsbestände werden sehr allgemein gehalten. Das ist sinnvoll, um möglichst viele Verhaltensweisen unter eine Norm zu fassen. Daher kommt es auf den Einzelfall, welche Strafe nun tatsächlich verhängt wird an. Des weiteren können bestimmte Verhaltensweisen weitere Straftatbestände erfüllen, die aufgrund des erhöhten Unrechtsgehalts höhere Strafen zur Folge haben (sog. Qualifikation). Dies geht auch in die andere Richtung (sog. Privilegierung)
Bsp. Qualifikation bei der Körperverletzung:
- Wenn du jemanden ein blaues Auge schlägst, machst du dich wegen einfacher KV (§223 Abs. 1 StGB) strafbar.
==> Bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
- Nutzt du dabei einen Teleskopschlagstock, dann ist es eine gefährliche KV (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 Alternative 2 StGB)
==> 6 Monate bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe.
Eine Idee, wie die Strafe sich dann am Ende zusammensetzt findet sich in § 46 StGB und den Folgeparagraphen.
Dabei gibt § 46 StGB aber schonmal einen guten Überblick über die Strafumessung:
§ 46Grundsätze der Strafzumessung(1) 1Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. 2Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen.
(2) 1Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. 2Dabei kommen namentlich in Betracht:
die Beweggründe und die Ziele des Täters, besonders auch rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische oder sonstige menschenverachtende,
die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille,
das Maß der Pflichtwidrigkeit,
die Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat,
das Vorleben des Täters, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie
sein Verhalten nach der Tat, besonders sein Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen, sowie das Bemühen des Täters, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen.
(3) Umstände, die schon Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes sind, dürfen nicht berücksichtigt werden.