Der „Kleine Waffenschein“ wird benötigt, wenn eine Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe, die das PTB-Zeichen (vgl. Abbildung) besitzt, geführt werden soll. „Führen“ bedeutet in diesem Zusammenhang, das „Dabeihaben“ einer derartigen Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, des eigenen Geschäfts oder des eigenen Grundstücks. Generell verboten ist das Führen dieser Waffen auf öffentlichen Veranstaltungen wie beispielsweise Versammlungen, Sportveranstaltungen oder Jahrmärkten.
Dies bedeutet aber auch, dass der bloße Besitz einer solchen Waffe in der eigenen Wohnung nicht erlaubnispflichtig ist.