Hallo,
meine Freundin befindet sich seit 9 Monaten in Elternzeit. Sie hat bei Ihrem AG volle 2 Jahre Elternzeit angemeldet. Aufgrund der Familienzusammenführung ist Sie 100 km zu mir gezogen, und hat nun beim AG gekündigt. (Sie möchte hier im Ort arbeiten)
Wir baten darum das der AG den entstandenen Urlaub für 2016 auszahlt. Der AG macht natürlich von der Kürzung 1/12 für jeden vollen Kalendermonat gebrauch. Nun kam ein schreiben von Ihm wo steht.
In der entsprechender Anwendung der §17 Bundeseltergeldgesetzes ergibt sich damit für Ihre Elternzeit kein Urlaubsanspruch.
Nun dachte ich das nur eine Kürzung möglich ist.
Vielleicht kennt sich damit ja einer aus
Vielen Dank in Vorraus