http://www.starflash.de/artikel/jugendschutz-ab-wann-darf-ich-was-22047.html
Jugendgesetze: Ab wann darf ich Sex haben? Unter 14 Jahren: Grundsätzlich liegt die gesetzliche sexuelle "Schutzaltersgrenze" für Mädchen und Jungs bei dem 14. Lebensjahr. Das bedeutet, wenn einer der Partner unter 14 und der/die andere mindestens 14 Jahre alt ist, ist Sex verboten. Auch wenn der/die unter 14-Jährige selbst Sex haben möchte. Dies gilt also auch wenn z.B. der Junge 14 und das Mädchen 13 ist. Wenn die Eltern des unter 14-jährigen Partners Strafanzeige erstatten, muss die Staatsanwaltschaft ermitteln.
Aber wenn es sich um eine Liebesbeziehung zwischen etwa Gleichaltrigen handelt (wenn z.B. beide 14 sind oder wenn beide zwischen 16 und 18 sind) und beide den sexuellen Kontakt wirklich wollen, kann man normalerweise davon ausgehen, dass rechtlich nichts passiert.
Unter 16: Wenn einer der Partner unter 16 und einer 21 oder älter ist, kann Sex strafbar sein. Aber ausschließlich dann, wenn jemand das Paar deswegen anzeigt. Bei einer echten Beziehung kann normalerweise nichts passieren. Dann gilt das Prinzip des "geringen Unrechts".
Das wären mögliche Strafen bei Sex mit Minderjährigen: Unter 14: Bei sexuellen Handlungen an Kindern unter 14, egal unter welchen Umständen, drohen Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren
Unter 16: Bei sexuellem Missbrauch von Jugendlichen unter 16 drohen bis zu 5 Jahre Haft oder Geldstrafe.