Das Besichtigungsrecht des Vermieters
Grundsätzlich gilt: Der Mieter übt das Hausrecht in seiner Wohnung aus. Dieses Hausrecht gilt auch gegenüber dem Vermieter. Nur aus besonderem Anlass steht dem Vermieter ein Recht zur Besichtigung und zum Betreten der Wohnung zu.
Wann darf der Vermieter die Wohnung besichtigen?
Ein Besichtigungsrecht des Vermieters besteht nur dann, wenn sachliche Gründe vorliegen. In folgenden Fällen darf der Vermieter, selbstverständlich nur nach Ankündigung und mit Erlaubnis, die Wohnung betreten:
• um die Wohnung Kaufinteressenten
zu zeigen,
• zur Vorbereitung von Modernisierungs- bzw. Instandhaltungsmaßnahmen,
• zur Erforschung einer Schadensursache,
• bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für drohende Schäden,
• bei begründetem Verdacht der vertragswidrigen Nutzung (z.B.: unerlaubte Tierhaltung),
• zum Ablesen der Messvorrichtungen,
• zum Vermessen der Wohnung,
• um die Wohnung Nachmietinteressenten zu zeigen, sofern das Mietverhältnis gekündigt wurde.
Umstritten ist, ob dem Vermieter darüber hin
-aus etwa alle zwei Jahre ein Besichtigungsrecht zusteht, um sich vom Zustand der Wohnung zu überzeugen.
Muss der Vermieter einen Besichtigungstermin anmelden?
Ja: Ohne eine vorherige Anmeldung steht dem Vermieter kein Besichtigungsrecht zu.
Bei berufstätigen Mietern muss der Vermieter einen Besichtigungstermin etwa drei bis vier
Tage vorher anmelden. Bei nicht berufstätigen Mietern ist eine Vorankündigung von 24 Stunden ausreichend. Grund der Besichtigung angeben In der Anmeldung muss der Vermieter den Grund der Besichtigung angeben. Der Vermieter darf zur Besichtigung auch mehrere Personen mitbringen, wenn diese für den Zweck der Besichtigung erforderlich sind (z.B.: Kaufinteressenten, Makler, Handwerker etc.) und sie in der Anmeldung angekündigt werden.
Wann darf der Vermieter auch ohne Vorankündigung die Wohnung betreten?
Ausnahmsweise darf der Vermieter in dringenden Notfällen (z.B.: Wasserrohrbruch) auch
ohne Anmeldung die Wohnung betreten und auch eine Notöffnung vornehmen lassen.
Schlüssel für Notfälle hinterlegen Es ist allerdings sinnvoll, einen Wohnungsschlüssel bei einer Vertrauensperson zu hinterlegen und den Vermieter darüber zu informieren. Hierdurch ist in dringenden unaufschiebbaren Notfällen ein Zutritt zur Wohnung auch ohne Notöffnung gewährleistet.
Zu welchen Tageszeiten darf der Vermieter die Wohnung besichtigen?
Grundsätzlich steht dem Vermieter während der Abwesenheit des Mieters (z.B.: Urlaub)
kein Besichtigungsrecht zu.
Besichtigungszeiten Besichtigungstermine können an Wochentagen
in der Zeit zwischen 10.00 bis 13.00 und 16.00 bis 18.00 Uhr vereinbart werden. An Sonn-
und Feiertagen darf eine Besichtigung nur in Ausnahmefällen stattfinden.
Bei Kaufinteressenten muss der berufstätige Mieter Besichtigungstermine dreimal monatlich
werktags zwischen 19.00 und 20.00 Uhr mit einer Dauer von jeweils 30 bis 45 Minuten dulden.
ich hoffe das hilft dir fürs erste mal weiter.