dag ihr doch einfach was du für sie empfindest.. oder frag sie nochmal was jetzt mit ihrem ex ist,, komm einfach auf das thema.. oder frag sie mal was das zu bedeutn hat wenn ihr shcon so seid wie wenn ihr zsm seid..:p beste is eiinfach mal ehrlich zu ihr damit zu sein ; )

...zur Antwort

hm ja sag es ihr einfach..die is ja dafür ausgebildet und wird es auch vertehen.. und die is ja genau dafür da dir bei sowas zu helfen ;)

...zur Antwort

sprech ihn doch erstmal übers internet an..da sit es leichter ;D und wenn ihr euch gut verteht kannst du ihn ja mal fragen ob ihr euch treffen könnt..kopf hoch ;)

...zur Antwort

klar aber des gilt dann erst wenn der Vertrag abgelaufen ist.... und wenn du noch schulden hast musst du die erst zahlen oder das eben regeln sonst kann man glaub nicht kündigen...

...zur Antwort
  1. Speisereste oder Fremdkörper in der Speiseröhre (physiologischer Auslöser im Gegensatz zu den folgenden pathologischen)

  2. Zentral-Störung im ZNS, z. B. Schädel-Hirn-Trauma, Hirnblutung (anhaltender Schluckauf kann das erste Zeichen für eine Subarachnoidalblutung sein), Hirntumor, Enzephalitis

  3. Störungen/Läsionen im Verlauf des Nervus phrenicus

  4. Störungen am Zwerchfell (z. B. Subphrenischer Abszess)

...zur Antwort

klar kann er des zurück verlangen

...zur Antwort

geh zum direktor.. der sorgt sicher dafür dass der lehrer dir nichts tut und auch niemand anders mehr.... sowas ist ja verboten und der darf dann nicht mehr arbeiten

...zur Antwort

http://www.liebesgedichte-liebes-gedichte.de/liebesgedichte/

...zur Antwort

auch verboten..... mn darf sowas eigentlich nie mitnemen.... könnte ja ne Bobe versteckt sein ;)

...zur Antwort

frag mal den direktor von deiner schule! der gibt dir dann sicher die informationen....und dass ist sicher bei jedem Schüler anders...kommt erst mal drauf an ob der direktor oder deine lehrer glauben dass des gut für dich wäre... aber als erste zum direktor! =)

...zur Antwort