Bei einer defekten Versiegelung zieht Feuchtigkeit zwischen die beiden Scheiben und sie beschlägt von innen. Um das zu beseitigen kommt ein Fachunternehmen und bohrt die beiden von Ihnen beschriebenen Löcher in eine Scheibe, um den Zwischenraum zu spülen. Dann ist das Fenster wieder klar. Anschließend werden die Löcher mit Kunststoffstopfen wieder verschlossen.

Hat auf die Heizkosten keinen nennenswerten Einfluss. Es sei denn, die Stopfen fehlen. Dann wäre die Scheibe ja nicht mehr versiegelt.

MfG Dekron

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Weder Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip mit einer verdampfenden Messflüssigkeit (HKVV) noch elektronische (HKVE) messen physikalische Einheiten. Daher gibt es auch keine Möglichkeit, irgendetwas zu berechnen.

Als kleiner Trost: HKVE messen etwa 100mal feiner. Daher nennen Abrechnungsfirmen gelegentlich den Faktor 100 für die Anzeige. Doch Vorsicht. Das ist nicht sehr genau, sondern gilt als Daumenwert.

Wenn sie also auf einem Verdunster den Wert 10 hatten, können Sie bei gleichem Heizen von etwa 1000 auf der Elektronik ausgehen.

MfG Dekron

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Ein Teil der Frage wurde ja bereits korrekt beantwortet. Vj steht für Vorjahr. D.h. die etwas zentraler stehende linke Ampulle ist die aktuell messende.

Links dieser messenden Ampulle wird die Füllhöhe in Millimetern (mm) angezeigt. Dieser Wert wird nicht für die Abrechnung benötigt, er stellt eine Kontrolle dar.

Rechts neben der aktuellen Ampulle ist die wichtige Skale. Diese richtet sich nach der Größe und Wärmeleistung des Heizkörpers. In Ihrem Fall die Größe 90 (steht links oben in der Ecke).

Also von der linken Ampulle die rechte Skale ablesen und sie kommen zum korrekten Verbrauchswert.

Übrigens sieht dieses Schätzchen nach einem Uraltgerät aus, das bereits vor 1981 installiert war. Wenn ja, läuft die letzte Frist zum Austausch dieser Geräte zum 31.12.2013 ab.

mfG Dekron

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Der deutsche Mieterbund hat durch endlose Rumnörgelei erreicht, dass manche Messdienstunternehmen ihren elektronischen Heizkostenverteilern (HKVE) kWh zuordnen. Das ist zwar physikalisch nicht korrekt, da HKVE keine Wärme messen können und laut Norm DIN/EN834 auch nicht sollen. Fakt ist jedoch, dass es einen derartigen im Labor ermittelten Vergleich gibt, der besagt, dass das Verhältnis 1:1 ist. Dabei wird davon ausgegangen, dass etwa 80% der z.B. im Gas enthaltenen Energie auch wirklich zu nutzbarer Wärme wird. Somit ist das von Ihnen genannte Ergebnis als fabelhaft zu bezeichnen.

Schönen Gruß Dekron

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Moin,

das Gerät heisst Caloric 5 von der Firma Qundis (unter www.qundis.com kann man auch Infos herunterladen).

Wie alle elektronischen Heizkostenverteiler (HKVE) taktet so ein Gerät etwa 100mal feiner als ein Verdunster, d.h. auch der Anzeigenfortschritt ist 100mal höher. Wer auf einem Verdunster 10 Einheiten hatte, wird auf dem HKVE ca. 1000 Einheiten haben. Normale Anzeigen liegen nach einem Jahr zwischen 500 und 2500.

Die Art der Berechnung bleibt gleich. Die Gesamtheizkosten des Hause werden durch die Gesamteinheiten des Hauses geteilt. Das ergibt den Preis pro Einheit. Dieser wird also zukünftig nicht mehr im Eurobereich, sondern im Centbereich liegen.

MfG Dekron

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Hallo Stefan, das ist völlig normal und hat auch nichts mit Einrohrheizung zu tun. Bei Ihnen wird, wenn alle Heizkörper zugedreht sind, das Heizwasser an den Heizkörpern vorbei durch die Rohrleitungen geführt. Die Temperatur sinkt dabei gringfügig (Sie schreiben von 40° auf 39°). Es wird also Wärme an Ihre Wohnung abgegeben (über die Rohre), die der Wärmezähler erfasst. Das muss auch so sein, da die Heizungsanlage in der Heizzeit ständig Wärme zur Verfügung stellt, also Öl oder Gas verbrennt, selbst wenn alle Heizkörper des gesamten Hauses zugedreht sein sollten. Niemand will schließlich, wenn er das Thermostatventil aufdreht, erst 5 Stunden warten bis Wärme kommt. Gruß Dekron

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Hallo Christian, eigentlich spielt das Fabrikat des Heizkörpers keine Rolle. Jedes Messdienstunternehmen (auch ista) hat eine Zulassung für die Anbringung der Geräte. Diese richtet sich nach der Norm DIN-EN834+835. Heizkostenverteiler werden nicht irgendwo angebracht, wo es besonders heiss oder kalt ist, sondern an dem Punkt, der für den gesamten Heizkörper ermittelt wurde. Das machen die Firmen anhand der Protokolle der Zulassungslabore. Mit dem neuesten Produkt aus dem Hause Kermi hat es allerdings eine besondere Bewandnis. Der neue xTherm ist so konzipiert, dass bei mehreren Heizplatten hintereinander zunächst die vorderste durchströmt wird, um mehr Wärmestrahlung zu erzielen. Daher sind bei diesem Modell die Montagepunkte für Messgeräte anders als bei sonst gleich aussehenden Heizkörpern anderer Hersteller. MfG Dekron

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Hallo Kleinkram,

ein recht radikal amüsanter Ansatz.

Ich gebe Ihnen ja Recht, dass die Einzelpositionen, aus denen sich die Kosten für die Abrechnungserstellung rekrutieren, ziemlich willkürlich sind.

Alle großen Unternehmen der Branche haben (vermutlich) Mitarbeiterstäbe, die sich nur damit beschäftigen, neue Kostenpositionen zu erfinden.

Die Grundgebühren für Liegenschaft, Nutzer, Messgeräte bilden immer den Sockelbetrag. So viel kostet eine Abrechnung mindestens. Alle weiteren Kostenarten kommen ins Spiel, wenn zusätzliche Leistungen erbracht werden müssen.

Aber kein Unternehmen in keiner Branche wird Ihnen jemals den Gefallen tun, die Kalkulation von Personal-, Programm- oder sonstigen Kosten offen zu legen. Dann könnten sie ja gleich noch verlangen, dass der geplante Gewinn dargestellt wird.

Marktwirtschaft? Kapitalismus? Weltanschauung?

Möge jeder selbst entscheiden, in welcher Art Welt wir leben.

Schönen Gruß Dekron

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Hallo,

wenn ich das richtig verstehe, gibt es für jede Wohnung einen Wärmezähler (also die hochpreisigen, physikalisch messenden Systeme), die im Treppenhaus vermutlich in Verteilerkästen installiert sind.

Diese Geräte speichern alle möglichen Daten und lassen sich problemlos auslesen. Darin sind z.B. auch alle Monatswerte der letzten 12-15 Monate (je nach Hersteller), Fehlermeldungen, etc. enthalten.

Eine Abrechnungsfirma, die Ihnen lapidar mitteilt, dass Fehler auftraten und Ihr Verbrauch daher geschätzt wurde (was anderes heißt "ermittelt" nämlich nicht), macht es sich meines Erachtens etwas zu einfach.

Zu einem Anwalt oder einem Mieterverein brauchen Sie solange nicht zu gehen, wie die Fakten nicht geklärt sind. Von den technischen Zusammenhängen habe beide leider nicht den blassesten Schimmer.

Also fordern sie die Abrechnungsfirma auf, das Messgerät vor Ort zu prüfen und dann detailliert offen zu legen, was an dieser Messung nicht stimmt und warum.

Mit Allgemeinplätzen wie im ersten Antwortschreiben brauchen Sie sich nicht zufrieden geben.

Gruß Dekron

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Fürchterlich, wieviel fundiertes Halbwissen hier verbreitet wird.

Anmietung von Geräten zur Verbrauchserfassung: Volle Umlage der Mietkosten innerhalb der Heizkostenabrechnung. Steht so in der Heizkostenverordnung (HKVO) seit 1981!

Kauf der Geräte: Keine direkte Umlage möglich. Aber!!! Die HKVO ist eine Ausführungsverordnung des Energieeinsparungsgesetzes. Darum ist der erstmalige Kauf eine Modernisierung im Sinne dieses Gesetzes. Und d.h. Erhöhung der Kaltmiete zu 11% der Anschaffungskosten jährlich. Dürfte bei elektronischen Heizkostenverteilern in einer durchschnittlich großen Wohnung etwa 1,50 € pro Monat Mieterhöhung sein. Macht kein Mensch.

Gruß Dekron

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Hallo,

das Messverhalten eines Wasserzählers ändert sich natürlich nicht schlagartig, sobald die Beglaubigung abgelaufen ist.

Ob die Messung auch nach 10 Jahren noch ausreichend genau ist, hängt wesentlich von der Qualität des Wassers (und der Rohre) ab.

Natürlich gibt es hinreichend untersuchte Fälle, wie sich ein Wasserzähler nach langer Einsatzdauer verhält. Dazu muss man zunächst wissen, dass der frisch produzierte Zähler vor seinem ersten Einsatz in der Praxis, auf dem Prüfstand maximal 5 % Fehler haben darf (bei dieser Prüfung fließen ca. 20-80 l hindurch, die Sie beim Einbau als Anfangszählerstand sehen). Dann erhält er die Beglaubigung.

Wird der Zähler nun bei Ihnen eingebaut (das nennt man in Verkehr bringen), muss er "nur noch" die daher sogenannte Verkehrsfehlergrenze von 10 % einhalten.

Bis auf wenige seltene Ausnahmen hielten alle ausgebauten und untersuchten Zähler auch nach weit mehr als 10 Jahren Einsatz diese Grenze ein.

Sie können dem Zähler also noch "trauen".

Auf einem ganz anderen Blatt steht, dass der Zähler nach Ablauf der Eichfrist aufgrund der Vorgaben des Eichgesetzes ausgetauscht werden muss. Das wurde ja schon beantwortet. Allerdings unterliegen Wohnungswasserzähler nicht der staatlichen Überwachung, also: wo kein Kläger - da kein Richter.

Mich würde sehr interessieren, was genau Ihr Vermieter da jährlich von Ihnen für den Zähler verlangt. Das müssten sie nochmal erläutern. Derartige Umlagen sind nach Ablauf der Eichfrist nicht mehr zulässig. Die könnten Sie sogar für die letzten Jahre zurück fordern.

Gruß Dekron

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Hallo dansmo,

möchten sie wissen, wie so ein Energieausweis erstellt wird?

Ja?

Na denn:

Es gibt zwei Arten von Ausweisen - den verbrauchsbasierten und den bedarfsorientierten.

Den erstgenannten haben unzählige Eigentümer anfertigen lassen, da er äußerst kostengünstig ist. Dazu muss man nämlich nur wissen, wie hoch der tatsächliche Energieverbrauch der letzten 3 Jahre vor Erstellung waren. Das Ergebnis gemittelt, um einigen Kleinkram bereinigt - fertig ist der Energieausweis. Objektive Aussagekraft gleich Null, da einzig und allein davon abhängig, wie sparsam oder eben verschwenderisch sich die Nutzer des Hauses in den letzten 3 Jahren verhalten haben. Das sagt nur äusserst bedingt etwas über die energetische Qualität des Gebäudes aus.

Der letztgenannte bedarfsorientierte Ausweis wird - wie der Name schon sagt - anhand des möglichen Energiebedarfs des Gebäudes erstellt. Dazu ist eine umfängliche Bestandsaufnahme der Gebäudehülle und der -technik erforderlich. Das machen i.d.R. Architekten oder Bauingenieure analog zur Wärmebedarfsberechnung, wenn ein Gebäude geplant wird. Aber Achtung - das kostet natürlich das 100fache verglichen mit dem verbrauchsbasierten.

Fazit:

Wenn es die simple Variante ist - können Sie vergessen. Nur wenn es die teure ist, können Sie darauf vertrauen. Ich kenne allerdings keinen einzigen Fall, in dem ein Eigentümer freiwillig die teure Lösung beauftragt hat, nur um diesem politisch motivierten Aktionismus zu genügen.

Gruß Dekron

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Hallo Axeline,

welchen Zähler meinen Sie überhaupt???

Wenn Sie den Hauswasserzähler der Wasserversorgung meinen, verstehe ich Ihre Frage nicht.

Ob und wieviel dieser Zähler an Miete kostet, ist völlig unerheblich. Das ist schlicht und ergreifend eine Position auf der Jahresrechnung des Versorgers, sprich das sind die Wasserkosten. Und die gesamten Wasserkosten müssen laut Gesetz (wie die anderen bereits geantwortet haben) entweder:

Wenn Wasserzähler pro Wohnung vorhanden sind - nach dem gemessenen Verbrauch

Oder wenn keine Zähler da sind, es aber eine Vereinbarung gibt - nach dieser Vereinbarung (üblich sind Personenzahl oder Wohnfläche)

Oder wenn es keine Vereinbarung gibt - nach Wohnfläche

umgelegt werden.

Ich hoffe nicht, dass irgendeine Verwaltung auf die Idee kommt, die Versorgerrechnung zu sezieren und einzelne Teile daraus auf unterschiedliche Art und Weise umzulegen. Das wäre völliger Blödsinn.

Gruß Dekron

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Hallo,

um mal Ihr Betreff vorab zu beantworten: Nein, kann man nicht!

Sollte es aus irgendwelchen Gründen, nicht möglich sein, verbrauchsabhängig abzurechnen (mit Messgeräten), darf nur im Verhältnis der Wohnflächen zueinander abgerechnet werden.

Aber Achtung!

Wird nur eine Partei mit Warmwasser versorgt, ist dafür ein Anteil vorweg abzuziehen und nur dieser Partei zu belasten.

Alles weitere steht in der Heizkostenverordnung. Bitte mal googlen.

Gruß Dekron

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Ich würde dem Vermieter einen freundlichen Brief zukommen lassen.

Sehr geehrter Herr...,

vielen Dank für die freundliche und detaillierte Darstellung meiner zukünftigen monatlichen Zahlungen.

Da meine Betriebskosten augenscheinlich auf durchschnittlich 46,60 €/Monat gestiegen und im laufenden Jahr sicher Preissteigerungen zu erwarten sind, bin ich gern bereit, zukünftig 54,00 €/Monat zu bezahlen.

Dass Sie gleichzeitig die Kaltmiete von 200,00 € auf 160,00 € senken, erfreut mich besonders. Ich werde umgehend meinen Dauerauftrag auf die gewünschten 214,00 € ändern.

Mit vielem lieben Dank und besten Grüßen an die werte Gemahlin

Ihr Sie sehr wertschätzender Mieter

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Hallo bestes,

weder bei Heiz- noch bei Warmwasserkosten kostet der Quadratmeter irgendeinen festen Betrag.

Ich gebe mal ein Beispiel (das ich jetzt bewusst enorm vereinfache), wie gerechnet wird.

Angenommen das komplette Haus hat 10.000,- € Öl oder Gas in einem Jahr gebraucht. Davon müssen laut Heizkostenverordnung 30-50% nach dem Verhältnis der Wohnflächen verteilt werden. Nehmen wir an, es sind 50%, also 5.000,- €.

Nehmen wir weiter an, das Haus hat insgesamt 500 qm Wohnfläche.

Dann kostet 1 qm ? Richtig: 10,- €.

Wenn dieses Haus nur 5.000,- € Öl oder Gas oder was auch immer gebraucht hat, kostet der Quadratmeter nur 5,- €. Wenn es 20.000,- € waren, sind es eben 20,- €.

Sie sehen:

Der Quadratmeterpreis ist das rechnerische Resultat aus den Kosten und der Größe des Hauses.

In der Praxis ist die Rechnung komplizierter, da zunächst zwischen Heiz- und Warmwasserkosten aufgesplittet werden muss.

Gruß Dekron

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Hallo Danae,

senden Sie mir mal Ihre Abrechnung per eMail (am besten als pdf).

ff-dekron@t-online.de

Ich bin seit über 10 Jahren Gutachter und Sachverständiger für Heiz- und Betriebskostenabrechnungen.

Meist sehe ich auf den ersten Blick, ob sich ein Gutachten überhaupt lohnt. Der Tipp ist natürlich kostenlos.

Gruß Dekron

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Hallo Stefan, das ist recht leicht zu beantworten.

Laut Heizkostenverordnung darf der Vermieter Ihnen Ihre Heizkosten berechnen. Dabei liegt die Betonung aber auf Kosten. Gemeint sind also die Aufwendungen des Vermieters für Öl, Gas, Fernwärme, etc.

Rüstet er nun auf eine Wärmepumpe um, bleiben als einzige kontinuierliche Kosten der Strom für die Pumpe und deren Wartung. Damit sinken ja auch seine Kosten um "70%". Ihnen darf folgich nur berechnet werden, was der günstige Betrieb der Pumpe kostet.

ABER !!!

Die Umstellung auf Erdwärme ist eine klassische Modernisierung, die Ihnen deutliche Vorteile bringt. Daher ist die Anschaffung des neuen Systems anteilig auf den/die Mieter übertragbar. Und zwar zu 11% jährlich als Erhöhung der Kaltmiete.

Oder

Ihr Vermieter schließt mit Ihnen einen Wärmeliefervertrag, in dem er die von der Wärmepumpe erzeugte Energie zu einem Preis x pro kWh berechnet. Dieser Preis muss natürlich nachvollziehbar und vernünftig kalkuliert sein. Mit Heizkosten festschreiben ist da nix.

Gruß Dekron

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Hallo danimaus,

wenn die Heizkostenabrechnung von einer Ablesefirma stammt, sollte man davon ausgehen können, dass sie zumindest nachvollziehbar ist. Das hilft Ihnen schonmal, wenn sich ein Experte die Abrechnung ansieht.

Man erkennt häufig sehr schnell, ob die angegebenen Kosten des Hauses oder deren Verteilung die Ursache sind.

Zu Ihrer Ölfrage:

Alle Öltankungen, die im kompletten Abrechnungsjahr (01.01.-31.12.2010) getätigt wurden, fliessen in die Abrechnung ein. Abzüglich des Tankinhalts zum Ende des Zeitraumes (Restbestand, der noch nicht verbraucht wurde). Das ist völlig unabhängig vom Auszug einzelner Mieter. Daher kann auch Öl in der Abrechnung enthalten sein, dass erst nach Ihrem Auszug getankt wurde.

Dass Sie daran praktisch keinen Anteil leisten müssen, ergibt sich erst im Rahmen der eigentlichen Abrechnung.

Gruß Dekron

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Hallo,

gehen wir die ganze Sache mal analytisch an (ich mache sowas beruflich).

Dabei verlasse ich mich jetzt auf Ihre Angabe, dass im Verhältnis 70/30 abgerechnet wird und der Grundkostenanteil (also die 30%) für den Zeitraum 01.07. bis 30.09. etwa 25,- € ausmacht.

Bei Mieterwechseln muss der Grundkostenanteil nach der sogenannten Gradtagzahlentabelle zwischen Vor- und Nachmieter aufgeteilt werden. Ihr Zeitraum entspricht darin 56 Promille. Der Grundkostenanteil dieser Wohnung für das komplette Jahr (1.000 Promille) ergibt demnach etwa 450,- €.

Würde man nun voraussetzen, Ihre Wohnung wäre das komplette Jahr durchschnittlich beheizt worden, würden aus 30% = 450,- € plus 70% = 1.050,- € insgesamt gut 1.600,- € Heizkosten für diese Wohnung.

Das entspräche Heizkosten von mehr als 1,70 € pro Quadratmeter und Monat. Dieser Wert ist zwar nicht unmöglich, aber äußerst extrem.

Da vermutlich keine Zwischenablesung zu Ihrem Einzugstermin gemacht wurde, wird der Verbrauchskostenanteil (die 70%) womöglich auch nach der genannten Tabelle aufgeteilt. Wäre das der Fall, käme Ihre Wohnung (gleicher Rechenweg wie oben) auf 6,96 € pro m2/mtl.

Das ist schlicht unmöglich.

Also irgendwo ist da der Hase im Pfeffer. Sie sollten die Abrechnung unbedingt won einem Fachmann prüfen lassen.

Gruß Dekron

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