Krankheitsausfall, was darf ein Auszubildender?

Hallo Leute,

mal wieder eine arbeitsrechtliche Frage von mir. Ich bin leider während meiner Ausbildung schon öfter Krank gewesen, habe deswegen schon 19 % Fehlzeit angestaut. Allerdings jetzt nicht wie der ein oder andere denkt "Krank", sondern leider wirklich krank. Dank nervösem Magen und irgendwie viel Pech war das meiste Tagelange Kotzerei gepaart mit allem was dazugehört und 2 mal Grippevirus, der mich für jeweils eine Woche im Griff hatte.

Meine Ausbilderin ist natürlich alles andere als Happy, sie macht mir tierischen Druck da die Kaufleute für Bürokommunikation angeblich nur maximal 15 % Fehlzeit haben dürfen und nicht wie früher 20 %, da sonst die IHK sagt das ich die Prüfung nicht machen darf.

Nun musste es kommen wie es kommen musste...dank einem Unfall habe ich einen Außenbänderriss, mein Gelenk ist geschwollen und ich habe starke Schmerzen im Fuß, so dass ich selbst mit Schiene und zwei Krücken nur kurze Wege laufen kann (200 m zum Arzt und ich bin erledigt)

Da ich eine überbetriebliche Ausbildung mache, muss ich ja immer wieder Praktika absolvieren. Aktuell stecke ich eigentlich in einem drin, aber mein Hausarzt und Chirurg haben mir gesagt, dass es wichtig ist mich nun zu schonen. Die Gefahr wäre wohl, dass ich bei bleibender Belastung langfristig Probleme bekommen kann. Da auch meine Berufsschule nicht behindertengerecht ist (Nur Treppen) und ich nur Unterricht im 2 - 3 Stock habe, wurde ich bis nächste Woche Freitag erstmal aus dem Verkehr gezogen, tendenz steigend.

Meine Sozialpädagogin (Die meine Ausbilderin unterstützt) Hat mich nun abermals am Telefon zusammengefaltet und gefragt, ob ich nicht wenigstens am Mittwoch in die Berufsschule wegen einem Politiktest kommen kann.

Meine Fragen:

  1. Muss ich Konsequenzen befürchten durch die lange Krankschreibung? Ich kann wirklich nicht so viel laufen ich habe Schmerzen dabei
  2. Darf meine Sozialpädagogin oder auch Ausbilderin (Meine Sozialpädagogin hat sie ja vertreten da diese auf Fortbildung ist) mich so etwas fragen? Ist das nicht gesetzeswidrig trotz Krankschreibung zur Schule zu gehen?

Ich könnte wirklich Hilfe gebrauchen, der Druck den mir die beiden machen setzt mir sehr zu. Meine Noten und Leistung sind sonst im guten bis sehr gutem Bereich, ich bin keine Niete in der Ausbildung oder so.

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Soweit ich weiß besteht die 20% Regelung noch. Und selbst dann kann der Prüfer noch entscheiden ob er dich zu der prüfung zulässt oder nicht.

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Guck dir mal die Software FL Studio an. Damit kannst du recht leicht Beats erstellen und diese exportieren..

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