Nein, die allgemeinen Öffnungszeiten bleiben erhalten. Gäbe keinen Grund früher zu zu machen. :)
Antwort
Hallo.
Ja sobald man sich als jemand anderes ausgibt, gilt dies als Identitätsdiebstahl. Aber das würde wahrscheinlich im Falle das du die Person rechtlich verklagen willst dich nicht weit bringen. Blöd aber einfach weiter suchen :)
Gruß Lukas