Er darf die Fahrtkosten zur Arbeit anrechnen lassen,
das wären zum Beispiel im Raum Rhein-Ruhr (VRR) ein TIcket 2000 Pst. A mit ca 70,-€ oder in die Nachbarstadt B 100,-€ usw.
Halt das was er zur Arbeit benötigt, sollten die Umkosten zu hoch sein, zum Beispiel man muss von Dortmund nach Düsseldorf oder sogar weiter, könnte man in Betracht ziehen das er umziehen kann, vorausgesetzt die Wohnungen werden nicht teurer (von Stadt zu Stadt sind ja die m² Preise unterschiedlich) und der Kontakt zum Kind wird nicht dadurch in Mitleidenschaft gezogen (soweit vorhanden)
Was Auto angeht, da weiß ich es nicht, aber da liegt glaub ich darf mab 0,18€ pro km Anrechnen, da muss jmd hier drunter antworten.