Grundsätzlich würde ich mir erst einmal überlegen, was ich will und ob eine evtl. Kündigungsschutzklage überhaupt Aussicht auf Erfolg hat. Sowas kann schon ein Beratungsgespräch beim Fachanwalt für Arbeitsrecht meist klären. Damit ein evtl. Kündigungschutz überhaupt greifen kann, müssen ja auch einige Mindestvoraussetzungen erfüllt sein.

Meist läuft es bei Kündigungsschutzklagen im Gütetermin ja immer auf Zahlung einer Abfindung hin, wenn es offentsichtlich ist, das die ausgesprochene Kündigung unwirksam ist. Die Höhe einer evtl. Abfindung ist dann meist Verhandlungssache zwischen den Anwälten. Als Richtlinie gilt aber, das pro Jahr Betriebszugehörigkeit ein Netto-Monatseinkommen herangezogen wird.

Es besteht zwar vor dem Arbeitsgericht in der ersten Instanz kein Anwaltszwang. Es ist aber nicht wirklich anzuraten, dieses ohne anwaltliche Vertretung durchzuführen. Da ja hier die Rechtsschutzversicherung die Zusage der Kostenübernahme abgelehnt hat, sollte genau abgewogen werden, ob eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist. Bestehen gute Erfolgsaussichten auf Zahlung einer größeren Abfindung, würde ich den Weg der Kündigungsschutzklage gehen. Was an Anwaltskosten auf dich zukommt, kann dir ein Anwalt bei dem Beratungsgespräch ganz sicher sagen.

Bedenke aber, das es für die Erhebung der Kündigungsschutzklage sehr enge Fristen gibt. Sie beginnt mit dem Zugang der schriftlichen Kündigung und ab dann läuft die Uhr und man hat genau 3 Wochen Zeit um gerichtlich gegen die Kündigung vorzugegen. Verstreicht die Frist auch nur um einen Tag, ist der Drops gelutscht und die Kündigung ist rechtskräftig, auch wenn sie offentlichtlich unwirksam gewesen ist.

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Telekom Vertrag - verlängert und unkündbar?

Hallo,

Ich bin heute im Telekom-Shop gewesen. Da ich umziehe muss die Adresse geändert werden. Mir wurde gesagt, dass mich der Umzug 60€ kosten würde und dass in der neuen Wohnung leider keiner 50.000 Leitung verfügbar ist und ich von daher auf 25.000 umsteigen muss. Als ich nachgefragt habe, ob man den Preis senken könnte wurde mir zuerst gesagt, dass es nicht ginge, außerdem würde ich einen neuen Vertrag bekommen, da keine 50.000 Leitung mehr verfügbar ist. Als ich gefragt habe, ob ich was unterschreiben muss oder ich den Vertrag kündigen kann, wurde mir gesagt, dass mein Vertrag im Januar 2014 um 1 Jahr verlängert wurde (ohne mich zu benachrichtigen). Nun wollen sie einen "neuen" Vertrag aufgeben und den "alten" aufheben (ohne meine Unterschrift?!). Ich habe anschließend nachgefragt, weil ich die Tage mal angerufen wurde, ob der Preis nicht doch geändert werden könnte, da mir von der Telekom telefonisch ein Angebot gemacht wurde - erst jetzt wurde der Preis um 5€ auf 39€ gesenkt. Der neue Vertrag hat wieder eine Dauer von 2 Jahren. Soweit ich weiß muss jeder neue Vertrag unterschrieben werden, also wird wahrscheinlich nur eine änderung, statt eines neuen Vertrages gemacht.

Nun habe ich folgende Fragen:

  • Kann ich den Anbieter jetzt irgendwie wechseln, ohne die 3 Monatige Kündigungszeit?
  • Darf der Mitatbeiter der Preis bei schwächerer Leistung gleich lassen, obwohl mir telefonisch ein günstigeres Angebot gemacht wurde?
  • Wenn es einen neuen Vertrag gibt, hat dieser eine 14-Tägige Kündigungsfrist? - Falls ja, kann ich dann den neuen kündigen um den Anbieter zu wechseln?
  • Wofür fallen die 60€ an? Als ich das erste mal bei der Telekom den Vertrag unterschrieben habe, musste ich NICHTS bezahlen.

Es kann sein, dass ich einige Details nicht beschrieben habe, da ich momentan in Eile bin. Ich würde mich sehr über Antworten freuen! :)

MfG,

HelpYouOut (Der Ironische Name) :DDD

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Wenn nach einem Umzug nicht exakt genau die gleiche Bandbreite wie am alten Wohnort verfügbar ist, kannst du als Kunde mit einer Frist von 3 Monaten, völlig unabhängig von noch vorhandener Restlaufzeit, den Vertrag außerordentlich Kündigen. Lass dir da kein Nonsens von dem Mitarbeiter im T-Punkt erzählen !

Möchtest du jedoch den Vertrag mit dann nur noch VDSL 25 weiterführen, weil über andere Anbieter noch viel weniger Bandbreite verfügbar ist, so läuft dein bestehender Vertrag am neuen Wohnort genauso weiter wie vorher auch. Es ändert sich weder am Preis noch an der Laufzeit nichts. Also laß dir auch keinen neuen Vertrag aufschwatzen. Genau aus diesem Grund wurde vor ein paar Jahren das TKG ( Telekommunikationsgesetz) entsprechend angepaßt, da die Anbieter vorher dieses Schlupfloch gnadenlos ausgenutzt haben, um Kunden bei Umzug einen neuen 24 Monatsvertrag anzudrehen. Dem wurde vom Gesetzgeber völlig zu Recht ein Riegel vorgeschoben.

Aufpassen mußt du jedoch, wenn du Änderungen am Vertrag vornehmen läßt (also z.B. vom Entertain Comfort auf Entertain Premium). Das hat dann in der Tat einen neuen Vertrag zur Folge !

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wurde von meinem letzten Arbeitsgeber nicht komplett ausbezahlt

Hallo, wurde von meiner Letzten Arbeitgeber nicht komplett ausgezahlt. Es gab zuvor einige Komplikationen. Wurde Montag morgens ins Büro gerufen und wurde vorab Mündlich gekündigt, die kündigung wurd vorm wochenende rausgeschickt und kam erst dienstag an. Sollte dann Montags sofort meinen spint leer räumen und die Stempelkarte im Büro abgeben. Nun ist es so, das ich im Lsgerbereich tätig war und bevor ich ins Büro kam, muss man eine schleuse durchgehen die von einem Security mitarbeiter beobachtet wird und im Falle Kontrolliert wird. man kommt sowohl rein wie auch raus nur mit der Stempelkarte. Nun wurd ich aber vom Security mitarbeiter abgefangen und nicht mehr rein gelassen und die Stempelkarte auch sofort abgenohmen bekommen. Dienstag kam dann endlich das Kündigungsschreiben an zusammen mit der ersten abmahnung wegen unbegründetem fehlen, dann kam mittwoch und donnerstag noch eine. Donnerstag rief ich in der Firma an und frage was das soll. Mann sagte mir ich wurde mehrmals angerufen aber hatte nie einen Anruf der Firma erhalten. Nun war meine Frage wie ich die Tage ausbezahlt werde, da ich eig. noch einige Tage arbeiten sollte und dann die Arbeitsbefreiung erst kam. Man sagte mir die Tage werden mir komplett ausgezahlt. Stellte jedoch in meiner Lohnabrechnung Fest das mir die Tage nicht ausgezahlt wurden.

Meine Frage nun.

Hab ich ein anrecht auf die Auszahlung der Fehlenden Tage? Oder hab ich da kein Anrecht?

Dank der fehlenden auszahlung kam ich nun auch in Zahlungsrückstand wichtiger Rechnungen.

Ich bedanke mich im vorraus für jede hilfreiche Antwort

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Nun, wenn dir dein ehemaliger Arbeitgeber die Stempelkarte abgenommen hat, die für die Ausübung deiner Tätigkeit notwendig gewesen ist, dann hindert dein ehemaliger Chef dich aktiv an der Ausübung deiner Tätigkeit. Damit kommt er in Verzug, da du ja deine Arbeitsleistung angeboten hast.

Also kann er dir die Tage nicht von deinem Lohn abziehen, sondern muß diese natürlich bezahlen. Du solltest auf jeden Fall einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen. Auch erscheint es mir so, das die 2 Abmahnung aufgrund unentschuldigten Fehlens aus diesem Grunde absolut unberechtigt ist. Wenn dein ehemaliger Chef nicht zahlen wird, was ja eher zu erwarten ist, so mußt du dir deine Lohnansprüche einklagen. Wie die Rechtslage und Erfolgsaussichten sind, kann dir nur ein Fachanwalt für Abeitsrecht Auskunft geben.

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Vorzeitige Beendigung durch Arbeitgeber innerhalb Kündigungsfrist

Hallo,

ich bräuchte mal ein paar Meinungen zu folgendem Fall: Ich habe am 14.3 die fristgerechte betriebsbedingte Kündigung zum 15.4.2014 bekommen. Also hab ich mich umgehend nach einem neuen Arbeitsplatz umgesehen und auch relativ schnell eine neue Anstellung in Aussicht. Nun hat mein evtl. zukünftiger Arbeitgeber angefragt, ob es möglich ist, vor Ablauf der Kündigungsfrist zu beginnen. Mein alter Chef war damit grundsätzlich einverstanden, wenn noch die aktuellen Projekte beendet werden. Dieses wurde dem potentiellen neuen Arbeitgeber so mitgeteilt. Die Zusage stand zu dem Zeitpunkt noch aus.

Nun ist es so, das mein alter Chef der Ansicht ist, das das Arbeitsverhältnis auf eigenem Wunsch vorzeitig am 27.3 beendet worden ist und er dieser Beendigung zugestimmt habe. Ich sehe das jedoch anders, da zwar mittlerweile der neue Arbeitsplatz zum 1.4 fest ist, ich jedoch in dem Falle niemals einer vorzeitigen Beendigung zum 27.3 zugestimmt hätte, weil ich sonst für die Tage bis zum Beginn am 1.4 aus eigenem Verschulden eine Arbeitslosigkeit herbeigeführt hätte und somit auch kein ALG 1 bekommen würde.

Weiterhin bin ich der Meinung, das die vorzeitige Beendigung zum 1.4 zumindest per Aufhebungsvertrag geschehen muß, da ansonsten weiterhin die fristgerechte Kündigung zum 15.4 erst greifen würde. Dieses sieht die Arbeitsagentur sehr ähnlich und meinte, das ich mich für den Zeitraum 27.3-31.3 nicht Arbeitslos melden könne, da die schriftliche Kündigung zum 15.4 weiterhin Bestand hat. Anders wäre es nur, wenn ein Aufhebungsvertrag zum 27.3 vorliegen würde, was aber nicht der Fall ist.

Mein Ex Chef stellt sich in der Frage quer und meint nur, das aufgrund seiner mündlichen Zustimmung das Arbeitsverhältnis wirksam beendet wurde. Also wird sich auch der 27 als Beendigungzeitpunkt im Zeugnis wiederfinden, was natürlich alles andere als gut aussehen würde, da es als "krummes" Datum im Regelfall bei evtl. späteren Bewerbungen alle Alarmglocken aufleuchten lassen würde.

Auch wie sieht es rechtlich aus bei vorzeitiger Arbeitsaufnahme trotz laufender Kündigungsfrist, die ja weiterhin Bestand hat ? Hab keine große Lust, dazu extra einen Anwalt für Arbeitsrecht zu bemühen. Aber ich fürchte, mir wird nichts anderes übrig bleiben ....

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Erst einmal Danke für die Antworten !

Es wurde nichts schriftlich festgehalten. Es ist so, das der neue Arbeitgeber angefragt hatte, ob ein Beginn bei ihm auch vor Ablauf der Kündigungsfrist möglich wäre. Aus diesem Grunde hatte ich ja mein Ex-Chef auch gefragt, ob er diesem überhaupt zustimmen würde. Ein Datum stand zu dem Zeitpunkt noch gar nicht im Raum, sondern nur die Aussage, das er mich dann vorzeitig gehen lassen würde, wenn die aktuellen Arbeiten beendet sind. Das war am 27.3 der Fall gewesen, worauf ich zu Feierabend das Firmenfahrzeug und die Firmenschlüssel abgeben mußte. Auf meinen Hinweis, das ich nach der vorliegenden schriftlichen Kündigung weiterhin bis zum 15.4 beschäftigt sei, wurde nur entgegnet, das ich um eine vorzeitige Beendigung gebeten habe und er dieser zugestimmt hätte und das Arbeitsverhältniss damit beendet sei.

Da mein neues Arbeitsverhältnis aber erst am 1.4 beginnt, wollte ich mich bei der Agentur für Arbeit vorsorglich Arbeitslos melden. Dort wurde mir gesagt, das dieses nicht ginge, da die Kündigung erst zum 16.4 wirksam werden würde, noch ein Aufhebungsvertrag zum 27.3 vorliegen würde, wobei es dann eine Sperrzeit geben werde. Nach derzeitige Sachlage wäre eine Arbeitslosmeldung erst zum 16.4 möglich.

Ich werde also jetzt einen einfachen Aufhebungsvertrag zum 31.3 aufsetzen, wo die ordentliche Abrechnung der Bezüge und des Urlaubes entsprechend geregelt werden. Diesen dann mit Fristsetzung und Einschreiben an den ehemaligen Arbeitgeber senden. Sollte er dem dann nicht zustimmen und weiterhin eigenmächtig den 27.3 als Beendigungstag ansehen, geht die Angelegenheit zum Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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