Ich kenne das sehr gut, meine kleine ist jetzt bald ein Jahr und hatte das am Anfang auch ganz schlimm und so blöd es klingt, manchmal sitz ich immer noch da und habe vor allem Angst, erschrecke mich oder warte nur darauf, dass abends etwas ist, was mich wieder einmal erschreckt...

Hast du mal eine Therapie gemacht? Vielleicht würde dir das helfen, ich kenn ganz viele, die durch das reden in der Therapie irgendwann auf ihr "vergessenes Trauma" gestosen sind...

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Nennt man Glück, oder mit dem Geld was man hat alle möglichen Kombis durchgehen...

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(1) Durch die Geburt erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Ist bei der Geburt des Kindes nur der Vater deutscher Staatsangehöriger und ist zur Begründung der Abstammung nach den deutschen Gesetzen die Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft erforderlich, so bedarf es zur Geltendmachung des Erwerbs einer nach den deutschen Gesetzen wirksamen Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft; die Anerkennungserklärung muß abgegeben oder das Feststellungsverfahren muß eingeleitet sein, bevor das Kind das 23. Lebensjahr vollendet hat.

(2) Ein Kind, das im Inland aufgefunden wird (Findelkind), gilt bis zum Beweis des Gegenteils als Kind eines Deutschen.

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