Da es in Deutschland kein "Umtausch-Recht" gibt, erfolgt ein Umtausch immer nur aus reiner Kulanz, daher ist es dem Händler selbst überlassen, die Ware gegen BArgeldrückerstattung, anderer Ware oder gegen einen Gutschein umzutauschen. Der Zusatz auf dem Kassenbon ist hier rein freiwillig geschehen, da es nunmal kein verbrieftes Recht für den Umtausch gibt. Man sollte, wenn man sich beim Kauf nicht sicher ist, immer voher den Verkäufer fragen, ob und in welcher Art die Ware umgetauscht wird - am besten ist es, sich diese Auskunft schriftlich geben zu lassen.

Hoffe die Antwort war hilfreich

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