Fett wird nicht zu Muskeln umgebaut, sondern abgebaut.

Daraufhin entsteht Platz für das Erscheinungsbild der Muskeln, die in diesem Falle beansprucht werden müssen, um definierter zu werden ...

Im Netz findest du (zumindest auf dieser Plattform) keinerlei seriösen Pläne für die eigene Fitness! Erkundige dich auf Foren, die sich dementsprechend auf solche Dinge fokussiert haben. 

LG

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Ob sie ehrenlos ist, ist und bleibt wohl subjektiv!

Ich persönlich finde beispielsweise deine Frage ehrenlos! 

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Der Mensch hört nie auf zu lernen. Sei es im Bezug auf das Lesen oder auf anderweitige Dinge.

LG 

Dattebasayo

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Die Ironie, die in deiner Frage steckt, lässt mich an deiner Echtheit zweifeln! 

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Stopp! Schlagen darf man keinesfalls mit Wertgegenständen gleichsetzen!

Eine ernst gemeinte Frage: Geht es dir psychisch gut? Ich verstehe nicht, weshalb du denken solltest, sein Verhalten sei gerechtfertigt - ist es nämlich nicht. 

Du könntest ihn anzeigen (solltest du auch)!

Ich würde mich nicht entschuldigen, sondern zur Polizei gehen. 

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Bedauerlicherweise wird dies trotz allem häufig in Deutschland vollzogen (gewiss so, dass wenige davon mitkriegen). 

§ 237

Zwangsheirat

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zur Eingehung der Ehe nötigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(2) Ebenso wird bestraft, wer zur Begehung einer Tat nach Absatz 1 den Menschen durch Gewalt, Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List in ein Gebiet außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches dieses Gesetzes verbringt oder veranlasst, sich dorthin zu begeben, oder davon abhält, von dort zurückzukehren.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Quelle: http://dejure.org/gesetze/StGB/237.html

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