Hello, geiler Anbieter mit 99 Euro Aufnahmegebühr, sehr aggressive vertragsbindungsmaßnahme wenn du mich fragst. Ein Widerrufsrecht gibt es nicht weil der Vertrag in Räumlichkeiten abgeschlossen wurde. Rücktritt setzt voraus, dass dir die Mitgliedschaft nicht mehr zuzumuten ist, dabei ist in vielen Fällen an eine Abmahnung zu denken, das heißt du musst den Betreiber darauf hinweisen dass wenn dich was stört er die Störung beseitigen muss. Es kommt auch die Anfechtung gem. 119 bgb infrage. Dafür musst du jedoch eine Information bei Vertragsschluss nicht gehabt haben, die für den Vertragsabschluss maßgeblich war. Deine Antworten stehen in §§ 119, 314, 323 bgb, jedoch denke ich nicht dass davon was ohne Anwalt durch geht. Mein bauchgefühl sagt mir, dass deine Willensbildung durch die 99 Euro manipuliert wurde, auf dieser Sache würde ich auch den Vertrag anfechten und das in Verbindung mit dem Druck der gemacht wurde. Denn diese Kombi ließ keine freie Willensbildung zu. Bitte bedenke dass ich keine rechtsberatung bin und nur brainstorme. Lg und alles Gute!

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Was sind das hier für Antworten? Eine außerordentliche Kündigung ist immer möglich wenn einer der beiden Seiten der Vertrag bei ordentlicher Kündigung nicht mehr zuzumuten ist. Dies ist hier der Fall! Wenn trainings Einheiten einseitig erhöht werden und dies keine Zustimmung findet wurde der Vertrag geändert und weicht mithin vom ursprünglichen Angebot und Annahme statt. Außerordentlich kündigen ist definitiv in Ordnung. Es ist egal was der Verein sagt eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung das sepa lastschrift Mandat erlischt automatisch. Wenn wieder abgebucht wird zurück buchen. Wenn die stress wollen sollen sie euch verklagen.

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Nein das ist kein Kaufvertrag. Nur weil jemand sagt er will kaufen kommt dieser nicht zu stande. Sie hätte noch überweisen müssen. Oder eindeutig sagen ICH KAUFE DEN ARTIKEL. Ich würde gern kaufen bindet zivilrechtlich nicht. Denn vielleicht kam etwas dazwischen und sie würde dann nicht mehr gern.

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