Hallo ich habe am 1. Juli meine Ausbildung zur Kinderpflegerin abgeschlossen und habe einen Antrag beim Jugendamt gestellt weil ich als Tagesmutter tätig werden möchte. Um die Pflegeerlaubnis zu bekommen brauche ich kindgerechte Räumlichkeiten. Aber ich suche ab Frühjahr/ Sommer 2017 eine Wohnung und kann dann erst wenn ich die Wohnung habe eine Pflegeerlaubnis bekommen damit die Räumlichkeiten überprüft werden. Im Januar habe ich einen Gespräch beim Jugendamt wegen der Pflegeerlaubnis.
Jetzt habe ich eine Familie gefunden und hatte heute einen kennenlern Termin. Sie brauchen eine Tagesmutter und ein anderes Kind würde auch dazu kommen und von mir betreut werden. Das wären insgesamt 2 Kinder.
Das ganze würde bei der Familie ab Februar starten.
Das Jugendamt hatte mir gesagt dass ich eine angeeignete Wohnung brauche um eine Pflegeerlaubnis zu bekommen. Wir wollten erstmal das Gespräch machen und dann sollten nochmal wenn ich eine Wohnung habe die Kindersicherung überprüft werden.
Aber jetzt ist das ganz anders ich habe für ab Februar eine Familie gefunden und die Betreuung würde bei der Familie bis Frühjahr Sommer 2017 ablaufen und das in Vollzeit bis mindestens 30 Std die Woche!
Meine Frage ist: glaubt Ihr ich bekomme eine Pflegeerlaubnis wenn ich bei der Familie in der Wohnung tätig werde und müssen die Räumlichkeiten überprüft werden von der Familie!
Was glaubt Ihr wie da die Pflegeerlaubnis abläuft?
Vielen Dank bitte keine blöden Antworten. Das würde mich und die Familie sehr interessieren!