Die freiwillige Versicherung kommt dann zum Tragen, sofern nicht verheiratet. Auf jeden Fall alle Unterlagen der Schule einreichen, ggf. kann die freiwillige Versicherung als Schüler verbeitragt werden analog des Beitrags der studentischen Versicherung.
Das hat tatsächlich noch historische Gründe. Die AOKen waren das, was sie immer noch im Namen tragen - Allgemeine Ortskrankenkassen -
Daher war dort praktisch jeder versichert, der keine Zutrittsberechtigung zu einer anderen Kassenart hatte (z. B. IKK = Handwerk, TK = Techniker, BKKen = entsprechende Betriebszugehörigkeit usw.).
Mittlerweile haben sich Beitragssätze und Leistungen soweit nivelliert, dass ein Wechsel - obwohl mittlerweile problemlos möglich - oft nicht vorgenommen wird. Daher haben die AOKen auch heute noch viele Versicherte.
Neben den anderen korrekten Antworten, dass du zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung wegen Bezuges von Krankengeld über 410 € verpflichtet bist, kann ich dir ein Einkommenssteuerprogramm empfehlen.
Entweder die Grundversionen, die es häufig bei Discountern gibt oder die einfachen Versionen von Wiso oder tax. Da liegt man bei 10-20 € für das Programm, wird dann aber auch deutlich schöner als bei Elster an die Hand genommen.
Wenn du dich vorab noch bei Elster für den Belegabruf registrierst, macht das Programm praktisch alle Angaben alleine, du ergänzt nur noch deine Werbungskosten, falls diese über der Werbungskostenpauschale liegen sollten. Das ist wirklich einfach. :-)
Das bedeutet, dass die Krankentagegeldversicherung in den ersten 24 Monaten nach Abschluss der Versicherung nicht für Erkrankungen bezahlt, die in den letzten 12 Monaten vor Abschluss der Versicherung bestanden. Wenn innerhalb von 24 Monate nach Abschluss die vorherigen Erkrankungen nicht mehr eingetreten sind, entfällt dieser Ausschluss, d. h. dann hast du wieder Anspruch auf Krankentagegeld wegen diesen Erkrankungen.
Beispiel:
Erkrankung Rücken: 01.10.2022
Erkrankung Knie: 01.09.2023
Erkrankung HWS: 27.11.2023
Abschluss: 01.01.2024
Erkrankung HWS: 01.07.2024 --> Kein Anspruch auf Krankentagegeld, da innerhalb von 24 Monaten erneuter Eintritt einer vorherigen Erkrankung
Erkrankung Rücken: 01.08.2024 --> Anspruch auf Krankentagegeld, da an Rücken in den letzten 12 Monaten vor Abschluss nicht erkrankt
Erkrankung Knie: 01.02.2026 --> Anspruch auf Krankentagegeld, da bereits über 24 Monate nach Abschluss vergangen sind.
Wie siehts aus mit Bezug von BAföG? Hier gibt es auch einen Zuschuss zur KV/PV, dieser muss jedoch beantragt werden. Ansonsten sind die Beiträge für die studentische Versicherung leider obligatorisch. Alternative wäre eine relevante sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen, sodass die Beiträge vom Gehalt abgeführt werden.
Wichtige Frage vorab, bist du noch unter 25 und familienversichert oder 25+ und bereits in der studentischen Versicherung (KVdS)?
Grundsätzlich gibt es mittlerweile ein Meldeverfahren zwischen Hochschulen und Krankenkassen, ohne Bestätigung der Krankenversicherung wäre die Immatrikulation nämlich nicht möglich gewesen. D. h. deine Krankenkasse erhält ebenfalls eine Mitteilung über deine Exmatrikulation. Die Exma erfolgt doch zum Ende des Semesters, vermute ich mal? Insofern bleibt auch die Familienversicherung (sofern die Altersgrenze von einschließlich 24 Jahren bis dahin eingehalten wird) oder die studentische Versicherung bis dahin bestehen.
Zudem solltest du direkt klären, was du danach machst. Solltest du im Anschluss eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen läuft der Beitragseinzug dann über den Arbeitgeber. Wenn dies nicht der Fall ist klären, ob ggf. ein Anspruch auf ALG oder Bürgergeld besteht - hier wird dann auch der Krankenversicherungsbeitrag bezahlt. Ansonsten, wenn du schon 23 Jahre alt und nicht verheiratet (oder der Ehegatte privat versichert) sein solltest, kommt im Anschluss die freiwillige Versicherung zum Tragen. Diese ist jedoch mit einem höheren Mindestbeitrag verbunden.
Bei Fragen gerne nachhaken.
Das ist korrekt, da es eine Mindestbemessungsgrundlage für die freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung gibt. Die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage entspricht 2024 deinen genannten 14.139 € pro Jahr. Wenn du weniger Einkommen hast, wird der Beitrag dennoch aus dieser Mindestbemessungsgrundlage berechnet.
Das ist abhängig von deinem individuell abgeschlossenen Vertrag. Ein Blick in die Unterlagen oder ein Anruf bei der Versicherung klären deine Frage. :)