Kann ich gleichzeitig an zwei Schulen als Lehr- oder Honorarkraft arbeiten?
Ist es möglich, gleichzeitig einen Lehrauftrag an einer Schule anzunehmen und parallel an einer anderen Schule als Lehrkraft oder Honorarkraft tätig zu sein? Gibt es gesetzliche Vorgaben, die dies einschränken, oder hängt das von den jeweiligen Verträgen ab? Ich möchte sicherstellen, dass ich alles korrekt regle, bevor ich die zweite Stelle annehme.
Schule,
Bildung