Du bist bedingt geschäftsfähig, klär das am besten zusammen mit deinen Eltern ab.

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Du bist noch bedingt geschäftsfähig, also kannst du dir zwar was kaufen, deine Eltern können diesen Kauf aber auch als unwirksam erklären (vor allem, wenn der Betrag hoch ist).

Geschäftsfähigkeit: Was dürfen Kinder im Internet einkaufen? | Verbraucherzentrale.de

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Sorry, aber ich glaub, das musst du deinen Eltern beichten. Du bist auch schon bedingt strafmündig und hast beim Erstellen des Kontos gelogen. Hat der Käufer denn die Ware erhalten? Sonst hast du auch noch Betrug.

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