Antwort
Staaten müsseen sich nicht anderen Staaten gegenüber rechtfertigen, solange sie nicht beispielsweise in einer gemeinsamen Union etc. sind, in denen es heutzutage aber schon Gang und Gebe ist, dass diese Menschenrechte, Pressefreiheit usw. zu einer Voraussetzung für eine Aufnahme machen. Außerdem, nach welchem Gesetz möchtest du sie denn verklagen? Niemand schreibt vor, dass es verboten ist, Meinungsfreiheit auf internationaler Ebene einzuschränken , lediglich in Deutschland z.B., oder in allen zivilisierten Staaten is dies im Grundgesetz verankert.