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Der altdeutsche Begriff Vogt - auch Voigt oder Fauth - ist abgeleitet vom lateinischen Wort "Advocatus " ( der Hinzu - / Herbeigerufene ). Er bezeichnet allgemein einen herrschaftlichen,meist adligen Beamten des Mittelalters und der frühen Neuzeit. Der Vogt regiert und richtet als Vertreter eines Feudalherrschers in einem bestimmten Gebiet im Namen des Landesherrn. Er hat den Vorsitz im Landgericht und muss die Landesverteidigung organisieren. Im Krieg führte er das Lehensaufgebot des Landes. Der Machtbereich eines Vogts und sein Amtssitz ( meist eine landesherrliche Burg ) werden als Vogtei bezeichnet und schließt auch das Gewalt - und Vertretungsrecht ein.
Ich hoffe ich habe dir geholfen,liebe Grüße Regina.