Also einer von Euch kann die Steuerklasse II nehmen, wenn Ihr zusammen wohnt. Ausschlaggebend ist, in wessen Haushalt das Kind lebt. Wenn es in beiden lebt (zusammen eben) könnt Ihr wählen. Bringt monatlich nicht so wahnsinnig viel, aber etwas ...
Also ich hab zum wiederholten Mal einen Direktversicherer. Bedenke einfach, daß ein Schadensfall selten ist (ich hatte bisher einen) und auch die meisten Versicherungen für diese Fälle eine Zentrale betreiben, mit der Du Dich dann beschäftigen musst. Da seh ich keinen Vorteil gegenüber einem der nur per Telefon zu erreichen ist und keine Agentur um die Ecke betreibt. Aber bei den Beiträgen sind die Unterschiede doch gewaltig und die zahle ich jedes halbe Jahr....
Der Pessimist ist der einzige Mist, auf dem nix wächst.
Ansonsten : man muss nicht verrückt sein, um zu überleben... aber es hilft !!!!!
ich nehm folgende Reihenfolge : Grundsätzlich nur die aus dem aktuellen Jahr bzw. Vorjahr (sonst kann sich vieles geändert haben). Allerdings fange ich auch mit den negativen an und teste dann die positiven, ob da nicht fast dasselbe steht nur mit anderer Punktzahl. Man merkt schon beim Lesen, ob da einer notorisch meckert oder echte Enttäuschung dahinter steht.
Also mal die Grundlage : Gemäß BGB besteht ein Vertrag aus 2 übereinstimmenden Willenserklärungen. Und diese sind empfangsbedürftig . Soll auf Deutsch heissen : Wenn der jetzige Mieter bezeugen kann, daß der von Euch allein unterzeichnete Vertrag vom Vermieter nicht sofort ebenfalls unterschrieben und ein Exemplar an Euch ausgehändigt wurde, dann muss der Vermieter nachweisen, daß er seine Erklärung - sprich seine Unterschrift - abgegeben hatte, bevor Du abgesagt hast. Dürfte ihm verdammt schwer fallen, wenn ich richtig gelesen habe, hast Du bis heute kein Exemplar des Mietvertrages erhalten... also was will er ? Lach ihn aus und gut !
Kommt auf die Bedingungen Deiner Versicherung an. Manche haben auch Jobwechsel als Grund drin. Allerdings darfst Du bei der Buchung die Bewerbung noch nicht abgeschickt haben. Dann gibt es normalerweise die gesamte Anzahlung wieder... oder Du buchst auf einen späteren Zeitpunkt um, wenn Du wieder Urlaub kriegen kannst, kostet dann je nach Veranstalter zwischen 20 und 50 €.
Nein, gibt es leider nicht. Du kannst nur versuchen Deine Kosten zu reduzieren - billigere Wohnung, billigeres Auto, Versicherungen und Sparverträge auf Eis legen, günstiger einkaufen .... bin selber so ein "Grenzfall", da stehste im Regen, solange Du selbst mehr hast als den Hartz IV Satz
Ist bei Betrag erhalten eine Unterschrift ? Wenn nicht, musste noch zahlen .. wenn da eine ist (glaub ich nicht) dann wärs Glück... moralisch müsstest Du aber schon drauf aufmerksam machen
Grins... guck mal auf Deine Kontoauszüge.. die liefern ja schliesslich nicht umsonst. Da müsste ne Kunden- oder Referenznummer stehen. Baur ist übrigens ne Firma für solche Abos.. hat nix mit dem Versandhaus zu tun (oder vielleicht doch ?!? ... na jedenfalls kannste mit der Nummer versuchen, an Deine Daten zu kommen... bei BAUR oder bei wem Du es noch probiert hast.
Also normalerweise muss die Löschungsbewilligung vom Eigentümer - also von Dir - unterschrieben werden, sonst löscht das Amtsgericht gar nix. Ich könnte mir nur vorstellen, dass die nachrangige Gläubigerbank die Löschungsbeswilligung so lange festhält, bis der Kredit bei denen auch getilgt ist und damit verhindert, dass Du neu (vorrangige ???) Hypotheken aufnimmst und die Bank vielleicht das Nachsehen hat. Ob das rechtlich so ok ist, kann ich aber auch nicht sagen
Jetzt stell Dir mal bitte vor (alle anderen auch ), Du hättest nicht nur eins, sondern schon zwei oder drei Kinder .... und dann kommts zum Betriebsunfall... Tropi... o.ä..... vielleicht hast Du es ja auch grad geschafft, eine Ausbildungsstelle zu ergattern..... würdest Du dann genauso denken ? Oder findest Du es ok, daß die bereits vorhandenen Kinder und auch Du selbst noch länger zurückstecken und von Hartz IV leben sollen ? Das Ding hat einfach zwei Seiten, Ihr seht immer nur die eine..
Nach Zustellung des Scheidungsantrages haben die Ex-Partner keinen Erbanspruch mehr... aber achtet auf den Zugewinnausgleich, falls einer von Euch den Ex auszahlen muss und wegen des Hauses nicht kann, wirds brenzlig
Ruf an und sag ab... ganz einfach
Na wenn die 5en auch vereinbart waren, dann nicht... ansonsten isses halt ne Frage, welche Voraussetzungen Du erfüllen musst... kannste das nicht, biste raus...
Die meisten suchen im Urlaub nicht das fremde Land, sondern Deutschland mit Sonne.....
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass das Privatfahrzeug auf Deine Frau zugelassen war. Dann hat sie gute Karten. Wenn es allein auf Deinen Namen lief ( Fahrzeughalter ) eher nicht... Aber anders gefragt... wenn Du eh nen Dienstwagen fährst... was willst Du mit dem Rabatt ?
Habe auch die Karte von der DKB. Falls versteckte Kosten da sind, sind sie sehr gut versteckt... hab noch keine gefunden. Bargeld im Ausland war nie ein Problem, auch in D nicht. Ist allerdings keine reine KK, da hängt ein Konto dran und Guthaben auf der KK wird verzinst. Also ich kanns nur empfehlen...
Sagen wir mal so : Wenn Du kontrolliert wirst, musste sofort die Nummer eintragen, sonst kann man die Wertmarke ja mit mehreren Kundenkarten benutzen. Ich hab auch schon erlebt, dass sie beim Kauf sofort eingetragen wurde.
Unterhalt und Kindergeld sind im Zweifel hier Einkommen des Kindes. Dein Mann ist der Tochter gegenüber nicht unterhaltspflichtig, vor allem weil das Kind über ausreichend Einkommen (eben Unterhalt und Kindergeld) verfügt. Wenn Du kein Einkommen hast, gehts in der Pfändungstabelle halt nach der Spalte mit einem Unterhaltsberechtigten
Unterhalt von den Eltern