Überhaupt keine Zeit.

Man kann nur dann umtauschen, wenn es explizit in den AGB angeboten wird. Ansonsten nur bei Mängelrügen, nicht aber bei Nichtgefallen. Aber vielleicht sind die so kulant und tauschen dennoch um. Fragen kostet nichts.

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Gehe zum BKA, mache dort die Ausbildung zum KK und werde Personenschützer. Das Einstiegsamt ist Besoldungsgruppe A9.

Allerdings rekrutiert das BKA viele Personenschützer von der Bundespolizei (die Kosten weniger, machen aber einen genauso guten Job). Der Trend geht dahin, den Personenschutz insgesamt durch die Bundespolizei durchführen zu lassen. Von daher sinken die Chancen, Personenschützer beim BKA werden zu können.

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Die Rechtsstellung der US-Streitkräfte und ihres Gefolges richtet sich nach dem Nato-Truppenstatut.

Welches Rechtsgebiet du meinst, kann ich aus deiner Frage nicht erkennen.

Beispielhaft mal das Strafrecht.

Dort wäre der Artikel VII [Straf- und Disziplinargerichtsbarkeit, Polizeigewalt, Unterstützung bei Strafverfolgung] für deine mutmaßliche Frage wesentlich.

http://www.abg-plus.de/abg2/ebuecher/abg_all/index.htm

Das Kasernengelände ist und bleibt immer noch deutsches Hoheitsgebiet.

Zur Beurteilung, welches Recht anzuwenden ist, kommt es immer auf die Tat an. Es kann durchaus sein, dass eine Tat in Deutschland mit Strafe bedroht ist, die nach US-Recht keine Straftat ist (genauso umgekehrt) . Wichtig ist auch, welches Recht angegriffen wurde. Ausschließlich US-amerikanische Rechtsgüter oder deutsche Rechtsgüter? Danach ergibt sich ein Vorrecht in der Gerichtsbarkeit.

Beispiel:

Ein GI beraubt einen zivilen Besucher innerhalb der Kaserne. Die deutsche Justiz hätte hier das Vorrecht der Strafverfolgung, kann es aber an die USA abgeben.

Die Antwort auf deine Frage ist, so einfach sie gestellt wurde, ausgesprochen komplex und die Beuteilung der Zuständigkeit auf einen Einzelfall bezogen kann durchaus auch Juristen vor schwierige Probleme stellen. Ich schlage dir vor, mal den o.a. Link zu öffnen und dir die Vorschriften durchzulesen. Für weitere Fragen kannst du dich dann wieder melden.

Nebenher:

Auch das Gebiet einer Botschaft ist nach dem Wiener Übereinkommen kein Hoheitsgebiet des Entsendestaates.

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Wenn man Bentham folgen würde, wäre das Lügen im Utilitarismus erlaubt (solange es nützlich ist).

Kant schreibt in seinem

"Über ein vermeintes Recht,aus Menschenliebe zu lügen"

"...Es ist also ein heiliges, unbedingt gebietendes,durch keine Konvenienzen einzuschränkendes Vernunftgebot: inallen Erklärungen wahrhaft zu sein..."

Kant verlangt also die Wahrheit.

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Ob er einen Maulkorb tragen muss oder nicht hat das Ordnungsamt zu entscheiden und anzuordnen. Man könnte sich deswegen an die Ordnungsbehörde wenden.

Zur "Schuldfrage": Es gibt keine Schuld-, sondern eine Haftungsfrage. Ausschlaggebend ist die Gefährdung, die von einem Hund ausgeht. Es handelt sich also um eine Gefährdungshaftung. Je größer der Hund, um so höher also die Haftungsanteil. Dabei ist es meist unbeachtlich, ob der Hund angeleint war oder nicht!

Ein Hund ist ein sehr starkt triebgesteuertes Wesen und die Beisserei kann eine Antwort auf eine vorhergehende Aggression sein, die durchaus auch vom angeleinten Hund ausgegangen sein kann.

In ähnlich oder gleichgelagerten Fällen wird durch die Gerichte meist eine Haftung für beide Hundehalter bejaht - mit oder ohne Leine.

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Die Zuständigkeit ist immer auf den Bereich des einzelnen Bundeslandes begrenzt. Die Bundespolizei ist zwar im ganzen Bundesgebiet zuständig, hat aber eine andere sachliche Zuständigkeit. Allerdings erlaubt (fast) jedes Polizeigesetz eine sog. "Eilzuständigkeit". Diese Eilzuständigkeit erlaubt auch anderen Polizeien außerhalb der originären örtlichen Zuständigkeit im ersten Angriff zu handeln.

Von dürfte also z.B. auch ein NRW-Polizist in Niedersachsen tätig werden.

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Schusswesten sind nicht bzw. in nur geringem Maße stichfest. Eine spitze Klinge dringt aufgrund des geringen Querschnitts und der Langsamkeit des Eindringens durch die Kevlarschichten durch. Allerdings gibt es spezielle Stichschutzeinsätze für die Schusswesten (meist eine verstärkte Keramik- oder Kunststoffplatte).

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