Hallo sabine,
das Gegenteil ist meiner Meinung nach der Fall. Die Abtretung ist deutlich einfach und günsiger, als die Löschung und Neueintragung. Die Abtretung einer Grundschuld (statt Löschung) ist auch beim Verkauf eines Grundstücks nicht unüblich.
Sprich am besten kurz mit deinem Anwalt, der Dich beim Kauf damals beraten hat.