Hallo sabine,

das Gegenteil ist meiner Meinung nach der Fall. Die Abtretung ist deutlich einfach und günsiger, als die Löschung und Neueintragung. Die Abtretung einer Grundschuld (statt Löschung) ist auch beim Verkauf eines Grundstücks nicht unüblich.

Sprich am besten kurz mit deinem Anwalt, der Dich beim Kauf damals beraten hat.

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Hallo klama,

unter gewissen umständen (die ich nicht im Detail kenne) werden die Gebühr zuerst gestundet und ggf. im Rahmen der Restschuldbefreiung später erlassen, so dass am Ende für Dich nichts hängen bleibt. am besten nochmal mit dem Anwalt diskutieren.

VG

DaWil

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Hallo Peter,

schau am besten mal in deinen Kreditvertrag, ob

(1) Sondertilgung jederzeit und in voller Höhe möglich ist (oder ob dann eine zusätzliche Gebühr fällig wird)

(2) die RSV zeitanteilig entsteht, d.h. nur ein Bruchteile der 3.000€ bislang als Kosten entstanden sind, ober ob die RSV-Prämie bereits voll verrechnet ist.

In jedem Fall solltest Du bevor du die Rückzahlung tätigst mit der TargoBank telefonieren. Die können Dir Deine Fragen direkt am Telefon beantworten und Dir zu deinem Wunsch-Rückzahlungstermin die Höhe der Zahlung (Tilgung inkl. Zinsen und Gebühren) auf den Cent genau vorausberechnen. Das spart viel Zeit und Aufwand.

Grüße

DaWil

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