Das wird wohl nicht gehen, da die benannten Zeugen ja zum Sachverhalt befragt werden müssen. Spätestens dann bekommen sie es auf jeden Fall mit, dass Du Strafantrag gestellt hast und sie als Zeugen benannt hast, weil sie eine Vorladung zur Befragung erhalten, wo alles drin stehen wird.

Liebe Grüße Roland!

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Rein rechtlich gilt hier wohl der Warenvorbehaltgrundsatz.

Der Verkäufer behält sich vor, das Eigentum an einem dem Käufer zu überlassenden Gegenstand bis zur vollständigen Bezahlung alleine auszuüben.

Durch die Erfüllung des bei der Bestellung geschlossenen Vertrages durch Bezahlung und Annahme des Artikels wechselt dann das Eigentumsrecht zu Dir über, es sei denn die Ausliefeerung oder der Vertragsabschluss selber wären nicht rechtens gewesen.

Liebe Grüße Roland!

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