Der Postbote oder Zusteller darf nicht den Ausweis verlangen nachdem er bei dem Empfänger geklingelt hat und dieser die Tür geöffnet . Es besteht dadurch KEIN berechtigtes Interesse zur Identitätsprüfung , da der Empfänger durch seinen Namen am Klingelschild und durch öffnen der Tür seine Identität nachgewiesen hat. Wie oben aufgeführt ist das PDSV eine Verrdnung und kein Gesetz und diese Verordnung ist wie ein Kaugummi dehnbar und somit bedarf es noch einer klaren Rechtsprechung. ANDERST sieht der Fall aus wenn der Empfangsberechtigte auf der Straße zum Zusteller oder Postboten geht und sein Paket in Empfang nehmen möchte , dann darf die o. g. Person einen Amtlichen Ausweis , Reisepass oder ähnliches was zur Identitätsfestellung dient verlangen. ICH WÜRDE DEN DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN INFORMIEREN UND NATÜRLICH AUCH BESCHWERDE BEI DEM JEWEILIGEN POSTUNTERNEHMEN EINREICHEN. Die Beschwerde des Kunden war definitiv Berechtigt !

...zur Antwort