PayPal ist im rechtlichen Sinne eine ganz normale Bank für E-Geld. Ist auch als solche in Luxemburg angemeldet. Von daher müssen sie, als Bank, die innerhalb der EU liegt, sich auch EU-Recht unterwerfen. Von daher ist es, mit etwas grenzüberschreitender Bürokratie, auch möglich, ein PayPal-Konto bepfänden zu lassen.
Impressum von PayPal, wo eindeutig steht, dass es eine Bank ist:
PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. 22-24 Boulevard Royal L-2449 Luxembourg
Vertretungsberechtigter: Robert Caplehorn Handelsregisternummer: R.C.S. Luxembourg B 118 349
PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. wird EU-weit als Bank geführt. Aufsichtsbehörde ist die luxemburgische Bankenaufsicht CSSF (Commission de Surveillance du Secteur Financier).>*
Wie das genau geht, steht z.B. hier:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Paypal-Konto-pfaenden,-geht-das-und-wenn-ja,-wie---f94892.html