Problem gelöst: Selbst der Hersteller wusste nicht weiter. Grüße!

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Ok.

Leider haben wir "nur" einen Ablöseanspruch auf besagtes Gebäude. Der Wert des Gebäudes, welches aufgegeben wurde wird ca. halbiert und dann hat man den "Restwert".

Im unserem Fall ca. 80.000 €. (Ich musste der Rechtsanwältin im Amtsgericht, sogar erklären was ein Ablöseanspruch überhaupt ist!) Dennoch fand Sie die Idee nicht abwägig und man sollte es versuchen.

Habe nächste Woche ein Termin bei einem Rechtsanwalt der sich für Eigentumsrecht Spezialisiert hat.

Melde mich Vielen dank für alles erstmal!!!!!

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Danke für die hilfreichen Antworten.

Das die Lage kritisch ist war uns schon vorher klar. Dennoch hoffen wir auf eine Art Schlupfloch.

Zu: "Euch steht zwar ein Ablöseanspruch zu"

danke dafür, ich habe mich informiert und ein Anspruch besteht wenn wir nachweisen können, dass wir das Haus Finanziert haben. Das können wir. (Baupläne/Abrechungen etc. alles auf unseren Namen)

Zu: "Grundbucheintrag"

Wenn wunderts wenn wir nicht drin stehen? Also, nein der Grundbesitzer steht drin.

Zu :"Nießbrauch"

Aussage gegen Aussage...


Was soll man sagen, wir dachten das man sowas bei einem Elternteil nicht benötigt. Traurig

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