Um in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten zu können, muss eine volle Erwerbsminderung vorliegen. Die Erwerbsminderung wird von einem Rententräger festgestellt. Die Arbeit in einer Werkstatt ist nur eine mögliche Reha-Maßnahme von vielen. Bei der BA können Sie sich beraten lassen, welche Fördermöglichkeiten und Rehamaßnahmen in Ihrem Fall möglich wären.

Mit einer vollen Erwerbsminderung steht Ihnen als Werkstattbeschäftigter dann auch die Möglichkeit, sofern Sie das wünschen, mithilfe der Förderung durch das Budget für Arbeit einen Übergang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu machen oder mit dem Budget für Ausbildung eine Ausbildung zu machen (sofern Sie noch keine gemacht haben). Und Sie können natürlich auch jederzeit sich selbst bewerben, wenn Sie merken, dass Sie für die Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bereit sind. Die Arbeit dort ist nicht verpflichtend.

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